DFB-Stellungnahme zur Berichterstattung der ZDF-Sportreportage

Der DFB stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Berichterstattung der ZDF-Sportreportage (Sendung vom 28. Juni 2020) sowie dem in der ZDF-Mediathek hinterlegten Beitrag "Spielt der DFB ein falsches Spiel?" gleich mehrere Tatsachen unzutreffend dargestellt sind.

Die Einhaltung der Regeln guter Geschäftsführung (Good Governance) ist Präsident Fritz Keller und dem gesamten DFB-Präsidium ein sehr wichtiges Anliegen. Nach eingegangenen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten in Zusammenarbeit mit dem Vermarkter Infront war es deshalb für das gesamte DFB-Präsidium selbstverständlich, auf Vorschlag des damaligen Interims-Präsidenten Dr. Reinhard Rauball eine neutrale Untersuchung der vielfältigen und schon sehr lange bestehenden Geschäftsbeziehungen zwischen dem DFB und Infront unter Einschaltung eines renommierten Beratungsunternehmens detailliert und ohne Ansehen von Personen aufklären und transparent überprüfen zu lassen.

Der DFB hat im März 2019 erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Geschäftsbeziehungen mit Infront erhalten, nicht – wie im Beitrag dargestellt – bereits 2018. Sämtliche Informationen stammen - soweit für den DFB nachvollziehbar und ersichtlich – aus legalen Quellen. Es wurden seitens des DFB keine Informationen angekauft. Im Rahmen ihrer formellen Pflichten und Befugnisse hat die Führung des DFB das Berliner Beratungsunternehmen ESECON und damit die ESECON Legal Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH (beides keine Detekteien, wie teilweise fälschlich kolportiert) nach einem Beschluss des Präsidialausschusses und vorheriger Zustimmung durch den Compliance-Beauftragten des DFB im Mai 2019 damit beauftragt, diese Geschäftsbeziehung umfassend und rückwirkend auf Unregelmäßigkeiten zu untersuchen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde seitens des DFB am 10. Juli 2019 über den damaligen Kenntnisstand des DFB, konkret potenzielle Bestechungsvorwürfe, aktiv informiert. Ein Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 7700 AR 301543/2019 und Az.: 7740 Js 239932/19 (Staatsanwaltschaft Frankfurt/M), Ermittlungskomplex DFB / Fa. INFRONT, eingeleitet. Dieses Gespräch wurde durch einen DFB-Vertreter in Begleitung eines Rechtsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt geführt. Sämtliche folgenden Maßnahmen und Ergebnisse der internen Untersuchungen beim DFB wurden durch den Compliance-Beauftragten des DFB fortlaufend an die Staatsanwaltschaft Frankfurt weitergereicht.

Alle aus den bisherigen Untersuchungen resultierenden Fakten und Indizien wurden der DFB-Führung und zunächst dem Präsidialausschuss am 12. Juni 2020 in Form eines Zwischenberichtes zur Kenntnis gegeben. Auf Grund der Zwischenergebnisse und der daraus resultierenden Verdachtsmomente sowie aus Gründen der Fristwahrung sah sich der DFB gezwungen, die weitere Zusammenarbeit mit Infront aufzukündigen.

Sämtliche Beauftragungen erfolgten unter Beachtung der DFB-internen Bestimmungen und Regeln. Der Compliance-Beauftragte war selbstverständlich stets einbezogen und ist aktuell auch in die Untersuchungen von ESECON eingebunden.

In dem Kontext eines möglichen Zustandekommens der Zusammenarbeit des DFB mit Esecon heißt es in dem ZDF-Beitrag: "Ein langjähriger Geschäftsführer von Esecon und der DFB-Generalsekretär Friedrich Curtius sind beide Mitglieder im Rotary Club." In dem Rotary Club, in dem der Generalsekretär Mitglied ist, ist nach seiner Kenntnis kein aktuelles oder ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung von Esecon Mitglied. Dieser Zusammenhang mit der durch das Präsidium beschlossenen Beauftragung von Esecon ist frei erfunden.

Die Firma ESECON wurde auch mit der Generalinventur beauftragt, da sie durch ihre Untersuchungen und die damit verbundenen internen Kenntnisse zum DFB schnell und effizient in diesen Auftrag einsteigen konnte. Auch die damit verbunden Aufträge und Budgets wurden ordnungsgemäß dem Präsidium zur Abstimmung vorgelegt und einstimmig beschlossen. Auch hier war der Compliance-Beauftragte im Rahmen der bestehenden Prozesse ordnungsgemäß involviert.

Der DFB weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Verband in dieser Causa erheblicher Schaden zugefügt wurde und er in der Folge alle dafür verantwortlichen handelnden Personen und Firmen ohne Rücksicht auf deren Status oder Verhältnis zum DFB zur Rechenschaft ziehen wird. Entsprechende Haftungsansprüche werden bereits geprüft.

Fritz Keller und das DFB-Präsidium stehen für ausschließlich seriöse und transparente Geschäftsbeziehungen und werden deshalb den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen.

[dfb]

Der DFB stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Berichterstattung der ZDF-Sportreportage (Sendung vom 28. Juni 2020) sowie dem in der ZDF-Mediathek hinterlegten Beitrag "Spielt der DFB ein falsches Spiel?" gleich mehrere Tatsachen unzutreffend dargestellt sind.

Die Einhaltung der Regeln guter Geschäftsführung (Good Governance) ist Präsident Fritz Keller und dem gesamten DFB-Präsidium ein sehr wichtiges Anliegen. Nach eingegangenen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten in Zusammenarbeit mit dem Vermarkter Infront war es deshalb für das gesamte DFB-Präsidium selbstverständlich, auf Vorschlag des damaligen Interims-Präsidenten Dr. Reinhard Rauball eine neutrale Untersuchung der vielfältigen und schon sehr lange bestehenden Geschäftsbeziehungen zwischen dem DFB und Infront unter Einschaltung eines renommierten Beratungsunternehmens detailliert und ohne Ansehen von Personen aufklären und transparent überprüfen zu lassen.

Der DFB hat im März 2019 erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Geschäftsbeziehungen mit Infront erhalten, nicht – wie im Beitrag dargestellt – bereits 2018. Sämtliche Informationen stammen - soweit für den DFB nachvollziehbar und ersichtlich – aus legalen Quellen. Es wurden seitens des DFB keine Informationen angekauft. Im Rahmen ihrer formellen Pflichten und Befugnisse hat die Führung des DFB das Berliner Beratungsunternehmen ESECON und damit die ESECON Legal Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH (beides keine Detekteien, wie teilweise fälschlich kolportiert) nach einem Beschluss des Präsidialausschusses und vorheriger Zustimmung durch den Compliance-Beauftragten des DFB im Mai 2019 damit beauftragt, diese Geschäftsbeziehung umfassend und rückwirkend auf Unregelmäßigkeiten zu untersuchen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde seitens des DFB am 10. Juli 2019 über den damaligen Kenntnisstand des DFB, konkret potenzielle Bestechungsvorwürfe, aktiv informiert. Ein Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 7700 AR 301543/2019 und Az.: 7740 Js 239932/19 (Staatsanwaltschaft Frankfurt/M), Ermittlungskomplex DFB / Fa. INFRONT, eingeleitet. Dieses Gespräch wurde durch einen DFB-Vertreter in Begleitung eines Rechtsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt geführt. Sämtliche folgenden Maßnahmen und Ergebnisse der internen Untersuchungen beim DFB wurden durch den Compliance-Beauftragten des DFB fortlaufend an die Staatsanwaltschaft Frankfurt weitergereicht.

Alle aus den bisherigen Untersuchungen resultierenden Fakten und Indizien wurden der DFB-Führung und zunächst dem Präsidialausschuss am 12. Juni 2020 in Form eines Zwischenberichtes zur Kenntnis gegeben. Auf Grund der Zwischenergebnisse und der daraus resultierenden Verdachtsmomente sowie aus Gründen der Fristwahrung sah sich der DFB gezwungen, die weitere Zusammenarbeit mit Infront aufzukündigen.

Sämtliche Beauftragungen erfolgten unter Beachtung der DFB-internen Bestimmungen und Regeln. Der Compliance-Beauftragte war selbstverständlich stets einbezogen und ist aktuell auch in die Untersuchungen von ESECON eingebunden.

In dem Kontext eines möglichen Zustandekommens der Zusammenarbeit des DFB mit Esecon heißt es in dem ZDF-Beitrag: "Ein langjähriger Geschäftsführer von Esecon und der DFB-Generalsekretär Friedrich Curtius sind beide Mitglieder im Rotary Club." In dem Rotary Club, in dem der Generalsekretär Mitglied ist, ist nach seiner Kenntnis kein aktuelles oder ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung von Esecon Mitglied. Dieser Zusammenhang mit der durch das Präsidium beschlossenen Beauftragung von Esecon ist frei erfunden.

Die Firma ESECON wurde auch mit der Generalinventur beauftragt, da sie durch ihre Untersuchungen und die damit verbundenen internen Kenntnisse zum DFB schnell und effizient in diesen Auftrag einsteigen konnte. Auch die damit verbunden Aufträge und Budgets wurden ordnungsgemäß dem Präsidium zur Abstimmung vorgelegt und einstimmig beschlossen. Auch hier war der Compliance-Beauftragte im Rahmen der bestehenden Prozesse ordnungsgemäß involviert.

Der DFB weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Verband in dieser Causa erheblicher Schaden zugefügt wurde und er in der Folge alle dafür verantwortlichen handelnden Personen und Firmen ohne Rücksicht auf deren Status oder Verhältnis zum DFB zur Rechenschaft ziehen wird. Entsprechende Haftungsansprüche werden bereits geprüft.

Fritz Keller und das DFB-Präsidium stehen für ausschließlich seriöse und transparente Geschäftsbeziehungen und werden deshalb den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen.

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