DFB-Sportgericht wertet ausgefallenes Futsal-Spiel für Weilimdorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am 19. November 2022 ausgefallene Spiel der Futsal-Bundesliga zwischen dem SSV Jahn 1889 Regensburg Futsal und dem TSV Weilimdorf 1948 wegen eines durch Regensburg schuldhaft verursachten Spielausfalls mit drei Punkten und 5:0 Toren als Sieg für Weilimdorf gewertet.

Das geplante Spiel in der Städtischen Dreifachsporthalle Nord in Regensburg wurde am Spieltag nach Inspektion durch die Schiedsrichter und Konsultation beider Mannschaften aufgrund der Unbespielbarkeit des Feldes abgesagt. Grund hierfür war, dass an vier Stellen regelmäßig Wasser von der Hallendecke tropfte, was ein Bespielen des Feldes nicht möglich machte und zudem die Verletzungsgefahr für die Spieler erhöht hätte.

Laut der DFB-Futsal-Spielordnung ist es Aufgabe des Heimvereins, für den Fall eine Ausweichspielstätte zu benennen, dass die eigentliche Spielstätte nicht zur Verfügung steht. Es liegt zudem im Verantwortungsbereich des gastgebenden Vereins, bei sich abzeichnenden Problemen in Bezug auf die Sicherstellung des Spielbetriebes und die Bespielbarkeit der vorgesehenen Halle entsprechend rechtzeitig zu handeln, zumal es bei den beiden Heimspielen zuvor bereits Probleme mit eindringendem Wasser gab. Auch Vereine, die ihre Spiele am Spieltag in vereinsfremden Hallen durchführen, sind daher verpflichtet, beim Halleneigentümer für die Bespielbarkeit des Spielfeldes zu sorgen. Dieser Verpflichtung ist der SSV Jahn 1889 Regensburg Futsal nach Ansicht des DFB-Sportgerichts nicht nachgekommen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am 19. November 2022 ausgefallene Spiel der Futsal-Bundesliga zwischen dem SSV Jahn 1889 Regensburg Futsal und dem TSV Weilimdorf 1948 wegen eines durch Regensburg schuldhaft verursachten Spielausfalls mit drei Punkten und 5:0 Toren als Sieg für Weilimdorf gewertet.

Das geplante Spiel in der Städtischen Dreifachsporthalle Nord in Regensburg wurde am Spieltag nach Inspektion durch die Schiedsrichter und Konsultation beider Mannschaften aufgrund der Unbespielbarkeit des Feldes abgesagt. Grund hierfür war, dass an vier Stellen regelmäßig Wasser von der Hallendecke tropfte, was ein Bespielen des Feldes nicht möglich machte und zudem die Verletzungsgefahr für die Spieler erhöht hätte.

Laut der DFB-Futsal-Spielordnung ist es Aufgabe des Heimvereins, für den Fall eine Ausweichspielstätte zu benennen, dass die eigentliche Spielstätte nicht zur Verfügung steht. Es liegt zudem im Verantwortungsbereich des gastgebenden Vereins, bei sich abzeichnenden Problemen in Bezug auf die Sicherstellung des Spielbetriebes und die Bespielbarkeit der vorgesehenen Halle entsprechend rechtzeitig zu handeln, zumal es bei den beiden Heimspielen zuvor bereits Probleme mit eindringendem Wasser gab. Auch Vereine, die ihre Spiele am Spieltag in vereinsfremden Hallen durchführen, sind daher verpflichtet, beim Halleneigentümer für die Bespielbarkeit des Spielfeldes zu sorgen. Dieser Verpflichtung ist der SSV Jahn 1889 Regensburg Futsal nach Ansicht des DFB-Sportgerichts nicht nachgekommen.

Das Urteil ist rechtskräftig.