DFB-Sportgericht weist Münster-Einsprüche abermals zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren drei Einsprüche von Preußen Münster gegen Spielwertungen als unbegründet zurückgewiesen. Das betrifft im Einzelnen das 2:3 beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie die beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC am 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig am 20. Juni 2020.

Damit folgte das Gremium den vorangegangenen Einzelrichterurteilen, gegen die Münster erneut Einspruch eingelegt hatte. Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Auch im schriftlichen Verfahren wurden von Preußen Münster keine weiteren Umstände vorgetragen, die zu einem anderen Ergebnis hätten führen können. Daher waren die Einsprüche zurückzuweisen."

Münster hatte seine Einsprüche damit begründet, dass die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. 

Gegen die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts hat Preußen Münster fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren drei Einsprüche von Preußen Münster gegen Spielwertungen als unbegründet zurückgewiesen. Das betrifft im Einzelnen das 2:3 beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie die beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC am 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig am 20. Juni 2020.

Damit folgte das Gremium den vorangegangenen Einzelrichterurteilen, gegen die Münster erneut Einspruch eingelegt hatte. Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Auch im schriftlichen Verfahren wurden von Preußen Münster keine weiteren Umstände vorgetragen, die zu einem anderen Ergebnis hätten führen können. Daher waren die Einsprüche zurückzuweisen."

Münster hatte seine Einsprüche damit begründet, dass die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. 

Gegen die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts hat Preußen Münster fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.