DFB-Sportgericht weist Halle-Einspruch erneut zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittligaduells am 21. September 2019 gegen Preußen Münster auch nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. 

"Wir haben auch heute insbesondere nach der klaren Aussage des Schiedsrichters Michael Bacher keinen Regelverstoß feststellen können. Der Unmut und das Unverständnis der Hallenser über den missglückten Spielerwechsel sind für uns menschlich nachvollziehbar. Aber die Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen, die in diesem Fall vorliegen, sind grundsätzlich nicht anfechtbar", sagt Stephan Oberholz. Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts leitete die mündliche Verhandlung.

Der Hallesche FC hatte seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute begründet. Nach Spielfortsetzung erzielte Münster den Ausgleich zum 2:2.

Das DFB-Sportgericht hatte den Einspruch bereits am 21. Oktober 2019 im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Gegen das Urteil hatte der Verein umgehend erneut Einspruch eingelegt.

Gegen das Urteil des Sportgerichts hat der Verein fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittligaduells am 21. September 2019 gegen Preußen Münster auch nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. 

"Wir haben auch heute insbesondere nach der klaren Aussage des Schiedsrichters Michael Bacher keinen Regelverstoß feststellen können. Der Unmut und das Unverständnis der Hallenser über den missglückten Spielerwechsel sind für uns menschlich nachvollziehbar. Aber die Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen, die in diesem Fall vorliegen, sind grundsätzlich nicht anfechtbar", sagt Stephan Oberholz. Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts leitete die mündliche Verhandlung.

Der Hallesche FC hatte seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute begründet. Nach Spielfortsetzung erzielte Münster den Ausgleich zum 2:2.

Das DFB-Sportgericht hatte den Einspruch bereits am 21. Oktober 2019 im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Gegen das Urteil hatte der Verein umgehend erneut Einspruch eingelegt.

Gegen das Urteil des Sportgerichts hat der Verein fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.