DFB-Sportgericht verwirft Petersen-Einspruch gegen Platzverweis

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung den Einspruch des Freiburgers Nils Petersen gegen seinen Platzverweis im Bundesligaspiel beim FC Schalke 04 am vergangenen Samstag verworfen. Damit hat die Gelb-Rote Karte und die daraus resultierende automatische Sperre von einem Bundesligaspiel Bestand.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagte zur Begründung: "Die Annullierung einer Gelb-Roten Karte ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters möglich. In diesem Fall lag allerdings ein offensichtlicher Irrtum des Spielers vor, nicht ein solcher des Unparteiischen."

Petersen hatte in der 64. Spielminute zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute dann die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten. Der Einspruch wurde vom Stürmer des SC Freiburg damit begründet, dass der Angreifer die erste Verwarnung gar nicht mitbekommen habe, weil sie in seinem Rücken gezeigt worden sei.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung den Einspruch des Freiburgers Nils Petersen gegen seinen Platzverweis im Bundesligaspiel beim FC Schalke 04 am vergangenen Samstag verworfen. Damit hat die Gelb-Rote Karte und die daraus resultierende automatische Sperre von einem Bundesligaspiel Bestand.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagte zur Begründung: "Die Annullierung einer Gelb-Roten Karte ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB nur bei einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters möglich. In diesem Fall lag allerdings ein offensichtlicher Irrtum des Spielers vor, nicht ein solcher des Unparteiischen."

Petersen hatte in der 64. Spielminute zunächst die Gelbe Karte und in der 67. Minute dann die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Tobias Stieler (Hamburg) erhalten. Der Einspruch wurde vom Stürmer des SC Freiburg damit begründet, dass der Angreifer die erste Verwarnung gar nicht mitbekommen habe, weil sie in seinem Rücken gezeigt worden sei.