DFB-Sportgericht: Verweis für FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Augsburg wegen eines Verstoßes gegen das wegen der Corona-Pandemie geltende DFB-/DFL-Hygienekonzept mit einem Verweis belegt.

Augsburger Spieler hatten sich nach dem Sieg im Bundesligaspiel beim 1. FSV Mainz 05 am 28. Februar 2021 vor der Trainerbank für ein Foto versammelt, ohne dabei den nötigen Mindestabstand zu halten und die Mund-Nasen-Schutzregel zu beachten.

Von der Verhängung einer Geldstrafe sah das Sportgericht ab, weil sich der Verstoß unter freiem Himmel zugetragen hat und er spontan und nur von kurzer Dauer war. Berücksichtigt wurde auch, dass der Verein nach dem Vorfall Maßnahmen ergriffen hat, um das Problembewusstsein der Spieler zu schärfen. Auch die Ankündigung einer freiwilligen Spende in Höhe von 10.000 Euro an eine soziale Einrichtung floss strafmildernd in das Urteil ein.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Augsburg wegen eines Verstoßes gegen das wegen der Corona-Pandemie geltende DFB-/DFL-Hygienekonzept mit einem Verweis belegt.

Augsburger Spieler hatten sich nach dem Sieg im Bundesligaspiel beim 1. FSV Mainz 05 am 28. Februar 2021 vor der Trainerbank für ein Foto versammelt, ohne dabei den nötigen Mindestabstand zu halten und die Mund-Nasen-Schutzregel zu beachten.

Von der Verhängung einer Geldstrafe sah das Sportgericht ab, weil sich der Verstoß unter freiem Himmel zugetragen hat und er spontan und nur von kurzer Dauer war. Berücksichtigt wurde auch, dass der Verein nach dem Vorfall Maßnahmen ergriffen hat, um das Problembewusstsein der Spieler zu schärfen. Auch die Ankündigung einer freiwilligen Spende in Höhe von 10.000 Euro an eine soziale Einrichtung floss strafmildernd in das Urteil ein.