27.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Bundesligist FC Schalke 04 in mündlicher Verhandlung wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 27.000 Euro belegt. Damit entsprach das Gremium dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Bis zu 9000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2019 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels am 8. Dezember 2018 gegen Borussia Dortmund waren im Schalker Zuschauerbereich im Rahmen einer Eröffnungschoreografie ungefähr 35 Rauchpatronen gezündet worden, wodurch weißer Rauch entstand, der das Stadion zwischenzeitlich vernebelte. In der 8. Minute brannte im Stehplatzbereich der Gäste zudem jemand eine Bengalische Fackel ab. Ferner wurde während der Partie im Schalker Block ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Bundesligist FC Schalke 04 in mündlicher Verhandlung wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 27.000 Euro belegt. Damit entsprach das Gremium dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Bis zu 9000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2019 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels am 8. Dezember 2018 gegen Borussia Dortmund waren im Schalker Zuschauerbereich im Rahmen einer Eröffnungschoreografie ungefähr 35 Rauchpatronen gezündet worden, wodurch weißer Rauch entstand, der das Stadion zwischenzeitlich vernebelte. In der 8. Minute brannte im Stehplatzbereich der Gäste zudem jemand eine Bengalische Fackel ab. Ferner wurde während der Partie im Schalker Block ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.