DFB-Sportgericht verhandelt Aues Einspruch mündlich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am heutigen Freitag ab 13.30 Uhr am Frankfurter DFB-Campus mündlich den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen eine zuvor verhängte Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro. Die Sitzung wird geleitet von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss war der Drittligist am 16. Januar 2024 vom DFB-Sportgericht wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt worden und hatte anschließend Einspruch eingelegt. Der Strafe vorausgegangen war das Verhalten einiger Auer Zuschauer während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 17. September 2023, als in der 68. Minute ein Spruchband mit diskriminierendem Inhalt gezeigt und in der 85. Minute ein diskriminierender Spruch in Richtung der Hallenser Anhänger gerufen wurde.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am heutigen Freitag ab 13.30 Uhr am Frankfurter DFB-Campus mündlich den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen eine zuvor verhängte Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro. Die Sitzung wird geleitet von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss war der Drittligist am 16. Januar 2024 vom DFB-Sportgericht wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt worden und hatte anschließend Einspruch eingelegt. Der Strafe vorausgegangen war das Verhalten einiger Auer Zuschauer während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 17. September 2023, als in der 68. Minute ein Spruchband mit diskriminierendem Inhalt gezeigt und in der 85. Minute ein diskriminierender Spruch in Richtung der Hallenser Anhänger gerufen wurde.