DFB-Sportgericht bestätigt Ibisevic-Urteil

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung den Einspruch von Vedad Ibisevic zurückgewiesen. Damit hat das im vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 20. März 2019 ausgesprochene Strafmaß Bestand, wonach der Spieler des Bundesligisten Hertha BSC wegen eines unsportlichen Verhaltens eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen zu verbüßen und eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zu zahlen hat.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagt zur Urteilsbegründung: "Zur Überzeugung des Gerichts hat Vedad Ibisevic aus Verärgerung über das Zeitspiel von Borussia Dortmund den Ball gezielt und mit Wucht auf Torwart Roman Bürki geworfen. Von einer fahrlässigen Handlung kann daher nicht die Rede sein." Lorenz weiter: "Da Ibisevic zuvor schon fünfmal sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist, war neben der Sperre eine zusätzliche Geldstrafe zu verhängen."

Der Berliner war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 16. März 2019 von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Sportgerichts hat der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung den Einspruch von Vedad Ibisevic zurückgewiesen. Damit hat das im vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 20. März 2019 ausgesprochene Strafmaß Bestand, wonach der Spieler des Bundesligisten Hertha BSC wegen eines unsportlichen Verhaltens eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen zu verbüßen und eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zu zahlen hat.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagt zur Urteilsbegründung: "Zur Überzeugung des Gerichts hat Vedad Ibisevic aus Verärgerung über das Zeitspiel von Borussia Dortmund den Ball gezielt und mit Wucht auf Torwart Roman Bürki geworfen. Von einer fahrlässigen Handlung kann daher nicht die Rede sein." Lorenz weiter: "Da Ibisevic zuvor schon fünfmal sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist, war neben der Sperre eine zusätzliche Geldstrafe zu verhängen."

Der Berliner war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 16. März 2019 von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Sportgerichts hat der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.