Neuhaus und Wittek nachträglich gesperrt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Florian Neuhaus vom Zweitligisten Fortuna Düsseldorf und Mathias Wittek vom Ligakonkurrenten 1. FC Heidenheim wegen krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nachträglich gesperrt. So erhält Neuhaus drei Meisterschaftsspiele Sperre, Wittek muss zwei Meisterschaftsspiele aussetzen und zudem 3000 Euro Geldstrafe zahlen.

Beide Spieler waren am Sonntag in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels zwischen Düsseldorf und Heidenheim aneinander geraten. Zunächst hatte Wittek seinen Gegenspieler zu Boden gestoßen, woraufhin sich Neuhaus mit einem Tritt gegen das linke Bein Witteks revanchierte, was zu einer blutenden Wunde an dessen Oberschenkel führte. Der Heidenheimer wiederum reagierte darauf mit einem leichten Kopfstoß ins Gesicht des Düsseldorfers.

Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szenen nicht gesehen zu haben, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Neuhaus und Wittek haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Florian Neuhaus vom Zweitligisten Fortuna Düsseldorf und Mathias Wittek vom Ligakonkurrenten 1. FC Heidenheim wegen krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nachträglich gesperrt. So erhält Neuhaus drei Meisterschaftsspiele Sperre, Wittek muss zwei Meisterschaftsspiele aussetzen und zudem 3000 Euro Geldstrafe zahlen.

Beide Spieler waren am Sonntag in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels zwischen Düsseldorf und Heidenheim aneinander geraten. Zunächst hatte Wittek seinen Gegenspieler zu Boden gestoßen, woraufhin sich Neuhaus mit einem Tritt gegen das linke Bein Witteks revanchierte, was zu einer blutenden Wunde an dessen Oberschenkel führte. Der Heidenheimer wiederum reagierte darauf mit einem leichten Kopfstoß ins Gesicht des Düsseldorfers.

Schiedsrichter Lasse Koslowski (Berlin) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szenen nicht gesehen zu haben, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Neuhaus und Wittek haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.