DFB-Sportgericht sperrt die Trainer Anfang und Junge

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Markus Anfang, bis zum 20. November 2021 Trainer des Zweitligisten Werder Bremen, und seinen damaligen Co-Trainer Florian Junge mit Sperren belegt. Rückwirkend zum 20. November darf Anfang ein Jahr lang keine Trainertätigkeit ausüben und muss 20.000 Euro Geldstrafe zahlen, Junge rückwirkend zum 20. November zehn Monate lang inklusive einer Geldstrafe von 3000 Euro. Ab dem 1. Juni dieses Jahres wird die Sperre für Junge bis zum 30. Juni 2023 zur Bewährung ausgesetzt, die Sperre für Anfang ab dem 10. Juni dieses Jahres ebenfalls zur Bewährung bis zum 30. Juni des Folgejahres. 

Anfang und Junge hatten sich im vergangenen Spätsommer jeweils einen gefälschten Impfausweis besorgt, der sie unzutreffend als "zweifach gegen das Coronavirus geimpft" auswies. Diesen legten sie ihrem Arbeitgeber vor, sodass sie ab dem frühen Herbst nicht mehr an den im DFB-/DFL-Hygienekonzept vorgeschriebenen Testungen von Werder Bremen teilnahmen. Zudem legten beide den gefälschten Impfausweis auch dem Bremer Gesundheitsamt vor, um sich infolge des Kontakts mit dem damals an Corona erkrankten Bremer Spieler Marco Friedl der gesetzlich vorgeschriebenen Quarantäne zu entziehen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Markus Anfang und Florian Junge haben durch ihr Handeln in erheblichem Maße gegen die Vorbildfunktion als Trainer verstoßen. Im Hinblick auf ihre abgelegten Geständnisse ist es aber gerechtfertigt, einen Teil der Sperre zur Bewährung auszusetzen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zur Saison 2022/2023 ein neues Engagement einzugehen."

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Markus Anfang, bis zum 20. November 2021 Trainer des Zweitligisten Werder Bremen, und seinen damaligen Co-Trainer Florian Junge mit Sperren belegt. Rückwirkend zum 20. November darf Anfang ein Jahr lang keine Trainertätigkeit ausüben und muss 20.000 Euro Geldstrafe zahlen, Junge rückwirkend zum 20. November zehn Monate lang inklusive einer Geldstrafe von 3000 Euro. Ab dem 1. Juni dieses Jahres wird die Sperre für Junge bis zum 30. Juni 2023 zur Bewährung ausgesetzt, die Sperre für Anfang ab dem 10. Juni dieses Jahres ebenfalls zur Bewährung bis zum 30. Juni des Folgejahres. 

Anfang und Junge hatten sich im vergangenen Spätsommer jeweils einen gefälschten Impfausweis besorgt, der sie unzutreffend als "zweifach gegen das Coronavirus geimpft" auswies. Diesen legten sie ihrem Arbeitgeber vor, sodass sie ab dem frühen Herbst nicht mehr an den im DFB-/DFL-Hygienekonzept vorgeschriebenen Testungen von Werder Bremen teilnahmen. Zudem legten beide den gefälschten Impfausweis auch dem Bremer Gesundheitsamt vor, um sich infolge des Kontakts mit dem damals an Corona erkrankten Bremer Spieler Marco Friedl der gesetzlich vorgeschriebenen Quarantäne zu entziehen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Markus Anfang und Florian Junge haben durch ihr Handeln in erheblichem Maße gegen die Vorbildfunktion als Trainer verstoßen. Im Hinblick auf ihre abgelegten Geständnisse ist es aber gerechtfertigt, einen Teil der Sperre zur Bewährung auszusetzen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, zur Saison 2022/2023 ein neues Engagement einzugehen."