DFB-Sportgericht sperrt 1860-Profi Vucicevic für sechs Monate

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans-Hermann Menzel (Langerwehe) hat am Freitag in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main nach der Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (aus Bexbach) den Spieler Nemanja Vucicevic vom Zweitbundesligisten TSV 1860 München wegen eines Dopingvergehens mit der Mindestsperre von sechs Monaten belegt. Die Sperre läuft vom 19. November 2005 bis zum 19. Mai 2006.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, es ist noch nicht rechtskräftig. Daher wurde die ebenfalls für Freitag vorgesehene Verhandlung des DFB-Sportgerichts über den Einspruch des SV Wacker Burghausen gegen die Wertung des Zweitligaspiels gegen den TSV 1860 München vom 4. November (Endstand 0:2) auf einen noch nicht festgelegten Termin vertagt.

"Der Spieler Vucicevic hat fahrlässig gehandelt", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Hermann Menzel in seiner Urteilsbegründung. "Die Sperre von sechs Monaten kann als ausgesprochen hart angesehen werden. Allerdings ist das DFB-Sportgericht an die Bestimmungen des Weltverbandes FIFA gebunden, die als höherrangiges Recht anzuwenden sind."

Bei einer von der Anti-Doping-Kommission des DFB angeordneten Dopingkontrolle im Anschluss an das Spiel zwischen Wacker Burghausen und 1860 München am 4. November war in der A-Probe von Nemanja Vucicevic die verbotene Substanz „Carboxy-Finasterid“ nachgewiesen worden. Der Nachweis von Carboxy-Finasterid entspricht der Verabreichung der verbotenen Substanz Finasterid, einem maskierenden Wirkstoff.

Dies hatte die Analyse der betreffenden A-Probe im Institut für Dopinganalytik in Kreischa ergeben. Nach Unterrichtung über das Ergebnis der Analyse hatte der Münchner Spieler auf die Möglichkeit verzichtet, eine Analyse der B-Probe durchführen zu lassen. Laut Angabe von 1860-Geschäftsführer Roland Kneißl habe Nemanja Vucicevic ohne Absprache mit dem Mannschaftsarzt ein als verboten eingestuftes Haarwuchsmittel benutzt. Im Hinblick auf die positive A-Probe hatte Burghausen Einspruch gegen die Wertung der Partie eingelegt.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Hans-Hermann Menzel (Langerwehe) hat am Freitag in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main nach der Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (aus Bexbach) den Spieler Nemanja Vucicevic vom Zweitbundesligisten TSV 1860 München wegen eines Dopingvergehens mit der Mindestsperre von sechs Monaten belegt. Die Sperre läuft vom 19. November 2005 bis zum 19. Mai 2006.



Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, es ist noch nicht rechtskräftig. Daher wurde die ebenfalls für Freitag vorgesehene Verhandlung des DFB-Sportgerichts über den Einspruch des SV Wacker Burghausen gegen die Wertung des Zweitligaspiels gegen den TSV 1860 München vom 4. November (Endstand 0:2) auf einen noch nicht festgelegten Termin vertagt.



"Der Spieler Vucicevic hat fahrlässig gehandelt", sagte der Vorsitzende Richter Hans-Hermann Menzel in seiner Urteilsbegründung. "Die Sperre von sechs Monaten kann als ausgesprochen hart angesehen werden. Allerdings ist das DFB-Sportgericht an die Bestimmungen des Weltverbandes FIFA gebunden, die als höherrangiges Recht anzuwenden sind."



Bei einer von der Anti-Doping-Kommission des DFB angeordneten Dopingkontrolle im Anschluss an das Spiel zwischen Wacker Burghausen und 1860 München am 4. November war in der A-Probe von Nemanja Vucicevic die verbotene Substanz „Carboxy-Finasterid“ nachgewiesen worden. Der Nachweis von Carboxy-Finasterid entspricht der Verabreichung der verbotenen Substanz Finasterid, einem maskierenden Wirkstoff.



Dies hatte die Analyse der betreffenden A-Probe im Institut für Dopinganalytik in Kreischa ergeben. Nach Unterrichtung über das Ergebnis der Analyse hatte der Münchner Spieler auf die Möglichkeit verzichtet, eine Analyse der B-Probe durchführen zu lassen. Laut Angabe von 1860-Geschäftsführer Roland Kneißl habe Nemanja Vucicevic ohne Absprache mit dem Mannschaftsarzt ein als verboten eingestuftes Haarwuchsmittel benutzt. Im Hinblick auf die positive A-Probe hatte Burghausen Einspruch gegen die Wertung der Partie eingelegt.