DFB-Sportgericht: Robert Hoyzer aus dem DFB ausgeschlossen

Der ehemalige Schiedsrichter Robert Hoyzer (Berlin) wurde heute vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) durch seinen Vorsitzenden Dr. Rainer Koch (Poing) als Einzelrichter im schriftlichen Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens in acht Fällen auf Dauer aus dem DFB und aus seinen Mitgliedsverbänden ausgeschlossen. Außerdem wurde ihm auf Dauer verboten, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen und Kapitalgesellschaften, insbesondere das eines Schiedsrichters, auszuüben.

Hoyzer hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. "Unser Mandant und wir sehen dies als eine angemessene Bestrafung im Hinblick auf das Verhalten unseres Mandanten an", erklärte Hoyzer-Anwalt Dr. Thomas Hermes aus Essen.

"Hoyzer hat dem deutschen Fußball, insbesondere dem deutschen Schiedsrichterwesen, unermesslichen Schaden zugefügt, der in seinem wirtschaftlichen Ausmaß mit den Mitteln der Sportgerichtsbarkeit nur eingeschränkt geahndet werden kann. Zivilrechtliche Vermögensschäden sind gegebenenfalls vor staatlichen Zivilgerichten geltend zu machen. Die sportwidrigen Handlungen können sportstrafrechtlich nur mit den dem DFB-Sportgericht zur Verfügung stehenden Höchststrafen geahndet werden", begründete Koch seine Entscheidung. [mh]


[bild1]Der ehemalige Schiedsrichter Robert Hoyzer (Berlin) wurde heute vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) durch seinen Vorsitzenden Dr. Rainer Koch (Poing) als Einzelrichter im schriftlichen Verfahren wegen unsportlichen Verhaltens in acht Fällen auf Dauer aus dem DFB und aus seinen Mitgliedsverbänden ausgeschlossen. Außerdem wurde ihm auf Dauer verboten, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen und Kapitalgesellschaften, insbesondere das eines Schiedsrichters, auszuüben.



Hoyzer hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig. "Unser Mandant und wir sehen dies als eine angemessene Bestrafung im Hinblick auf das Verhalten unseres Mandanten an", erklärte Hoyzer-Anwalt Dr. Thomas Hermes aus Essen.



"Hoyzer hat dem deutschen Fußball, insbesondere dem deutschen Schiedsrichterwesen, unermesslichen Schaden zugefügt, der in seinem wirtschaftlichen Ausmaß mit den Mitteln der Sportgerichtsbarkeit nur eingeschränkt geahndet werden kann. Zivilrechtliche Vermögensschäden sind gegebenenfalls vor staatlichen Zivilgerichten geltend zu machen. Die sportwidrigen Handlungen können sportstrafrechtlich nur mit den dem DFB-Sportgericht zur Verfügung stehenden Höchststrafen geahndet werden", begründete Koch seine Entscheidung.