DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die jüngst im Einzelrichterverfahren verhängten Geldstrafen für den Zweitbundesligisten FC Hansa Rostock reduziert. Am 24. November 2021 waren drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 97.300 Euro wegen mehrerer Fälle unsportlichen Verhaltens der Rostocker Anhänger und teilweise nicht ausreichendem Ordnungsdienst ausgesprochen worden, nun fasste das Sportgericht die Strafen zu einer Geldstrafe in Höhe von noch verbliebenen 42.300 Euro zusammen. Davon kann der Verein zudem bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Das Urteil spiegelt einen Konsens zwischen Sportgericht, Kontrollausschuss und Verein wider, der während der Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus gemeinsam erarbeitet wurde. Folglich erklärten Kontrollausschuss und Hansa Rostock auch Rechtsmittelverzicht, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zur Reduzierung der Strafe: "Zum einen waren sich Kontrollausschuss und Sportgericht einig, dem Verein circa 25 Prozent des im Normalfall ausgesprochenen Strafmaßes zu erlassen, da der Klub in Zeiten der Corona-Pandemie gerade wieder durch fehlende Zuschauer-Einnahmen finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Zum anderen brachte die Beweisaufnahme unter anderem als Ergebnis, dass eine gewaltsame Auseinandersetzung von Rostocker Anhängern mit der Polizei gegen Ende des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 doch außerhalb des Stadionbereichs stattgefunden hat, worauf die Sportgerichtsbarkeit keinen Zugriff hat. Das führte ebenfalls zu einer erheblichen Reduzierung der Geldstrafe."

Sportgerichts-Vorsitzender mahnt Intensivierung der Maßnahmen an

Unabhängig davon forderten Kontrollausschuss und Sportgericht den Verein dazu auf, nach den gehäuften Zuschauervergehen in der Vergangenheit seine Maßnahmen zur Sicherung des Spielbetriebs zu intensivieren. Dazu Lorenz: "Wenn sich das Verhalten mancher Rostocker Anhänger auf Dauer nicht bessert, müssen wir in Zukunft womöglich wieder über schärfere Maßnahmen nachdenken." 

In der 68. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 25. September 2021 wurden im Rostocker Zuschauerblock drei Rauchtöpfe gezündet. Darüber hinaus wurde in der 84. Spielminute ein Feuerzeug aus dem Heimbereich in Richtung Spielfeld geworfen. Die Strafe für diese Vergehen wurde nunmehr in die Gesamtstrafe mit 2300 Euro eingerechnet.

In der 22. Minute des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 2. Oktober 2021 versammelten sich etwa 30 Rostocker Anhänger hinter ihrem Block und stürmten anschließend in den benachbarten Sitzplatzblock. Dabei wurden drei Ordner verletzt und es kam zu Sachbeschädigungen. Zudem überstieg in der 90. Minute ein Rostocker Anhänger den Zaun zum Stadioninnenraum und öffnete das Innenraumtor. Dadurch gelangten etwa fünf bis acht Rostocker Anhänger in den Innenraum hinter die Banden. Durch Einschreiten des Ordnungsdienstes wurde verhindert, dass das Spielfeld betreten wurde. Die Strafe für diese Vergehen wurde mit 30.000 Euro in die Gesamtstrafe eingerechnet.

DFB-Kontrollausschuss wird zwei Ermittlungsverfahren einstellen

Darüber hinaus zeigten Rostocker Anhänger während des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 17. Oktober 2021 ein grob beleidigendes, herabwürdigendes und menschenverachtendes Banner mit der Aufschrift "Einer weniger, ACAB!!!". Dieses stellte den Zusammenhang mit dem Tod eines kurze Zeit vorher in Mecklenburg-Vorpommern verstorbenen jungen Polizisten aus Hamburg her. Die Strafe hierfür wurde nun mit 10.000 Euro in die Gesamtstrafe eingerechnet, wobei dem Klub hier auch zugutekam, dass er mehrere tatverdächtige Personen ermittelt hatte, was schon im Einzelrichterverfahren zu einer Strafreduzierung geführt hatte.

Im Zuge des jetzt ausgesprochenen Urteils wird der DFB-Kontrollausschuss ferner zwei Ermittlungsverfahren gegen Hansa Rostock einstellen, die aus kleineren Zuschauerverfehlungen während der Zweitligaspiele bei Jahn Regensburg am 6. November 2021 und gegen Erzgebirge Aue am 20. November 2021 resultierten.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die jüngst im Einzelrichterverfahren verhängten Geldstrafen für den Zweitbundesligisten FC Hansa Rostock reduziert. Am 24. November 2021 waren drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 97.300 Euro wegen mehrerer Fälle unsportlichen Verhaltens der Rostocker Anhänger und teilweise nicht ausreichendem Ordnungsdienst ausgesprochen worden, nun fasste das Sportgericht die Strafen zu einer Geldstrafe in Höhe von noch verbliebenen 42.300 Euro zusammen. Davon kann der Verein zudem bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Das Urteil spiegelt einen Konsens zwischen Sportgericht, Kontrollausschuss und Verein wider, der während der Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus gemeinsam erarbeitet wurde. Folglich erklärten Kontrollausschuss und Hansa Rostock auch Rechtsmittelverzicht, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zur Reduzierung der Strafe: "Zum einen waren sich Kontrollausschuss und Sportgericht einig, dem Verein circa 25 Prozent des im Normalfall ausgesprochenen Strafmaßes zu erlassen, da der Klub in Zeiten der Corona-Pandemie gerade wieder durch fehlende Zuschauer-Einnahmen finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Zum anderen brachte die Beweisaufnahme unter anderem als Ergebnis, dass eine gewaltsame Auseinandersetzung von Rostocker Anhängern mit der Polizei gegen Ende des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 doch außerhalb des Stadionbereichs stattgefunden hat, worauf die Sportgerichtsbarkeit keinen Zugriff hat. Das führte ebenfalls zu einer erheblichen Reduzierung der Geldstrafe."

Sportgerichts-Vorsitzender mahnt Intensivierung der Maßnahmen an

Unabhängig davon forderten Kontrollausschuss und Sportgericht den Verein dazu auf, nach den gehäuften Zuschauervergehen in der Vergangenheit seine Maßnahmen zur Sicherung des Spielbetriebs zu intensivieren. Dazu Lorenz: "Wenn sich das Verhalten mancher Rostocker Anhänger auf Dauer nicht bessert, müssen wir in Zukunft womöglich wieder über schärfere Maßnahmen nachdenken." 

In der 68. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 25. September 2021 wurden im Rostocker Zuschauerblock drei Rauchtöpfe gezündet. Darüber hinaus wurde in der 84. Spielminute ein Feuerzeug aus dem Heimbereich in Richtung Spielfeld geworfen. Die Strafe für diese Vergehen wurde nunmehr in die Gesamtstrafe mit 2300 Euro eingerechnet.

In der 22. Minute des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 2. Oktober 2021 versammelten sich etwa 30 Rostocker Anhänger hinter ihrem Block und stürmten anschließend in den benachbarten Sitzplatzblock. Dabei wurden drei Ordner verletzt und es kam zu Sachbeschädigungen. Zudem überstieg in der 90. Minute ein Rostocker Anhänger den Zaun zum Stadioninnenraum und öffnete das Innenraumtor. Dadurch gelangten etwa fünf bis acht Rostocker Anhänger in den Innenraum hinter die Banden. Durch Einschreiten des Ordnungsdienstes wurde verhindert, dass das Spielfeld betreten wurde. Die Strafe für diese Vergehen wurde mit 30.000 Euro in die Gesamtstrafe eingerechnet.

DFB-Kontrollausschuss wird zwei Ermittlungsverfahren einstellen

Darüber hinaus zeigten Rostocker Anhänger während des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 17. Oktober 2021 ein grob beleidigendes, herabwürdigendes und menschenverachtendes Banner mit der Aufschrift "Einer weniger, ACAB!!!". Dieses stellte den Zusammenhang mit dem Tod eines kurze Zeit vorher in Mecklenburg-Vorpommern verstorbenen jungen Polizisten aus Hamburg her. Die Strafe hierfür wurde nun mit 10.000 Euro in die Gesamtstrafe eingerechnet, wobei dem Klub hier auch zugutekam, dass er mehrere tatverdächtige Personen ermittelt hatte, was schon im Einzelrichterverfahren zu einer Strafreduzierung geführt hatte.

Im Zuge des jetzt ausgesprochenen Urteils wird der DFB-Kontrollausschuss ferner zwei Ermittlungsverfahren gegen Hansa Rostock einstellen, die aus kleineren Zuschauerverfehlungen während der Zweitligaspiele bei Jahn Regensburg am 6. November 2021 und gegen Erzgebirge Aue am 20. November 2021 resultierten.

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