DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das zuletzt gegen den Drittligisten VfL Osnabrück ausgesprochene Strafmaß reduziert. Das Gremium verhängte jetzt im schriftlichen Verfahren wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2018 nachzuweisen wäre.

Ursprünglich waren die Niedersachsen am 25. Januar 2018 im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro verurteilt worden, wogegen sie Einspruch eingelegt hatten. Unter Berücksichtigung der weiteren Ausführungen des VfL sowie nach differenzierter und vergleichender Bewertung anderer sanktionierter Vorfälle in der 3. Liga reduzierte das Sportgericht die Strafe etwas.

Während des Drittligaspiels beim SV Meppen am 20. September 2017 war massiv Pyrotechnik im Gästeblock gezündet worden. Im Rahmen des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 30. September 2017 war ebenfalls vermehrt Pyrotechnik von Osnabrücker Zuschauern abgebrannt worden. Auch wegen der Rauchentwicklung konnte die Partie in der 25. Minute kurzzeitig nicht fortgesetzt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das zuletzt gegen den Drittligisten VfL Osnabrück ausgesprochene Strafmaß reduziert. Das Gremium verhängte jetzt im schriftlichen Verfahren wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2018 nachzuweisen wäre.

Ursprünglich waren die Niedersachsen am 25. Januar 2018 im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro verurteilt worden, wogegen sie Einspruch eingelegt hatten. Unter Berücksichtigung der weiteren Ausführungen des VfL sowie nach differenzierter und vergleichender Bewertung anderer sanktionierter Vorfälle in der 3. Liga reduzierte das Sportgericht die Strafe etwas.

Während des Drittligaspiels beim SV Meppen am 20. September 2017 war massiv Pyrotechnik im Gästeblock gezündet worden. Im Rahmen des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 30. September 2017 war ebenfalls vermehrt Pyrotechnik von Osnabrücker Zuschauern abgebrannt worden. Auch wegen der Rauchentwicklung konnte die Partie in der 25. Minute kurzzeitig nicht fortgesetzt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.