DFB-Sportgericht hebt Gelbe Karte gegen Axel Bellinghausen auf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat durch seinen Vorsitzenden Dr. Rainer Koch die im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und TSV 1860 München am 12. März 2007 gegen den Kaiserslauterer Axel Bellinghausen verhängte Gelbe Karte wegen eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters aufgehoben und damit dem Einspruch des 1. FCK stattgegeben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Bellinghausen war in der 11. Minute wegen eines Foulspiels von Schiedsrichter Lutz Wagner verwarnt worden, wogegen der 1. FCK fristgerecht Einspruch mit der Begründung eingelegt hatte, dass der Münchner Markus Thorandt nach einem Zweikampf mit dem Kaiserslauterer Gregory Vignal zu Fall gekommen sei. In dieser Situation habe sich Axel Bellinghausen in deutlicher Entfernung zu Thorandt befunden und sich erst danach zum Ort des Geschehens bewegt. Dies gehe zweifelsfrei aus der Fernsehaufzeichnung hervor.

"Die Aussage des Schiedsrichters und die Betrachtung der Fernsehaufzeichnung ergeben eindeutig und zweifelsfrei, dass die gegen Bellinghausen ausgesprochene Verwarnung unrichtig war und auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruhte", sagte Dr. Rainer Koch. "Zudem hat Bellinghausen in dieser Szene auch keine anderweitige Unsportlichkeit begangen."

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat durch seinen Vorsitzenden Dr. Rainer Koch die im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und TSV 1860 München am 12. März 2007 gegen den Kaiserslauterer Axel Bellinghausen verhängte Gelbe Karte wegen eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters aufgehoben und damit dem Einspruch des 1. FCK stattgegeben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Bellinghausen war in der 11. Minute wegen eines Foulspiels von Schiedsrichter Lutz Wagner verwarnt worden, wogegen der 1. FCK fristgerecht Einspruch mit der Begründung eingelegt hatte, dass der Münchner Markus Thorandt nach einem Zweikampf mit dem Kaiserslauterer Gregory Vignal zu Fall gekommen sei. In dieser Situation habe sich Axel Bellinghausen in deutlicher Entfernung zu Thorandt befunden und sich erst danach zum Ort des Geschehens bewegt. Dies gehe zweifelsfrei aus der Fernsehaufzeichnung hervor.

"Die Aussage des Schiedsrichters und die Betrachtung der Fernsehaufzeichnung ergeben eindeutig und zweifelsfrei, dass die gegen Bellinghausen ausgesprochene Verwarnung unrichtig war und auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruhte", sagte Dr. Rainer Koch. "Zudem hat Bellinghausen in dieser Szene auch keine anderweitige Unsportlichkeit begangen."