DFB-Sportgericht bestätigt Oxford-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat den Einspruch von Reece Oxford gegen seine Sperrstrafe in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit bestätigte das dreiköpfige Gremium das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 27. Februar 2019, wonach der Spieler des Bundesligisten FC Augsburg wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Bundesligaspielen belegt wurde.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagt zum Urteil: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist völlig klar, dass das Foul nicht anlässlich eines Zweikampfs um den Ball begangen wurde. Die Sperre von drei Spielen entspricht der Mindeststrafe für Tätlichkeiten in einem leichteren Fall."

Oxford war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 23. Februar 2019 von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat den Einspruch von Reece Oxford gegen seine Sperrstrafe in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen. Damit bestätigte das dreiköpfige Gremium das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 27. Februar 2019, wonach der Spieler des Bundesligisten FC Augsburg wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Bundesligaspielen belegt wurde.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagt zum Urteil: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist völlig klar, dass das Foul nicht anlässlich eines Zweikampfs um den Ball begangen wurde. Die Sperre von drei Spielen entspricht der Mindeststrafe für Tätlichkeiten in einem leichteren Fall."

Oxford war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 23. Februar 2019 von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.