DFB-Sportgericht bestätigt Kostic-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung das Strafmaß für Filip Kostic vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt bestätigt. Kostic bleibt damit für vier DFB-Pokalspiele gesperrt. Darüber hinaus ist Kostic für alle anderen Vereinspokalspiele seines jeweiligen Vereins gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall spätestens mit Ablauf der Spielzeit 2021/2022.

Kostic war am 6. März 2020 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 4. März 2020 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden war. Gegen das Urteil des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte: "Zugunsten des Spielers sprach, dass keine Verletzungs-Absicht vorlag, er sportgerichtlich nicht vorbelastet ist, sein Verhalten bereut und sich sofort und aufrichtig entschuldigt hat. Bei der Strafzumessung war auf der anderen Seite zu berücksichtigen, dass die Verletzungsfolge des betroffenen Spielers erheblich gravierender ist, als zunächst angenommen. Der Spieler konnte bis heute kein Spiel mehr bestreiten. Vor diesem Hintergrund kam auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht."

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

[sl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung das Strafmaß für Filip Kostic vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt bestätigt. Kostic bleibt damit für vier DFB-Pokalspiele gesperrt. Darüber hinaus ist Kostic für alle anderen Vereinspokalspiele seines jeweiligen Vereins gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall spätestens mit Ablauf der Spielzeit 2021/2022.

Kostic war am 6. März 2020 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 4. März 2020 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden war. Gegen das Urteil des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte: "Zugunsten des Spielers sprach, dass keine Verletzungs-Absicht vorlag, er sportgerichtlich nicht vorbelastet ist, sein Verhalten bereut und sich sofort und aufrichtig entschuldigt hat. Bei der Strafzumessung war auf der anderen Seite zu berücksichtigen, dass die Verletzungsfolge des betroffenen Spielers erheblich gravierender ist, als zunächst angenommen. Der Spieler konnte bis heute kein Spiel mehr bestreiten. Vor diesem Hintergrund kam auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht."

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.