DFB-Sportgericht bestätigt Ibisevic-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für den Spieler Vedad Ibisevic vom Bundesligisten Hertha BSC wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner bestätigt. Damit folgte das Gremium bei seiner mündlichen Verhandlung in Frankfurt dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 20. Oktober 2015 und dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Begründung: "Mit der Bewertung des Fouls als rohes Spiel sind wir dem Spieler bereits entgegen gekommen. Man hätte die Aktion auch als Tätlichkeit werten können, zumal der Ball schon weit weg war. Hinzu kommt, dass Herr Ibisevic seit dem Jahr 2010 bereits die vierte Rote Karte gesehen hat."

Vedad Ibisevic war in der 18. Minute des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 17. Oktober 2015 nach einem Foulspiel an Max Meyer von Schiedsrichter Marco Fritz (Korb) des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für den Spieler Vedad Ibisevic vom Bundesligisten Hertha BSC wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner bestätigt. Damit folgte das Gremium bei seiner mündlichen Verhandlung in Frankfurt dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 20. Oktober 2015 und dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Begründung: "Mit der Bewertung des Fouls als rohes Spiel sind wir dem Spieler bereits entgegen gekommen. Man hätte die Aktion auch als Tätlichkeit werten können, zumal der Ball schon weit weg war. Hinzu kommt, dass Herr Ibisevic seit dem Jahr 2010 bereits die vierte Rote Karte gesehen hat."

Vedad Ibisevic war in der 18. Minute des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 17. Oktober 2015 nach einem Foulspiel an Max Meyer von Schiedsrichter Marco Fritz (Korb) des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist rechtskräftig.