DFB-Sportgericht bestätigt Geldstrafen für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei gegen den FC Augsburg ausgesprochene Geldstrafen in Gesamthöhe von 21.000 Euro im schriftlichen Verfahren bestätigt. Diese waren am 5. Juli 2022 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren gegen den Bundesligisten verhängt worden, wogegen Augsburg Einspruch eingelegt hatte.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Die Einwendungen des FC Augsburg gegen die in den beiden Einzelrichterurteilen verhängten Sanktionen bleiben ohne Erfolg. Umstände, die geeignet wären, die Geldstrafen in den vorliegenden Fällen herabzusetzen, sind weder näher vorgetragen worden noch sonst für das Sportgericht ersichtlich."

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 3. April 2022 brannten Augsburger Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab, wofür gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe von 10.000 Euro verhängt wurde. Darüber hinaus zündeten Augsburger Anhänger während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 24. April 2022 mindestens zehn Bengalische Feuer und einen grünen Rauchkörper, wofür es gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe von 11.000 Euro gab.

Gegen die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei gegen den FC Augsburg ausgesprochene Geldstrafen in Gesamthöhe von 21.000 Euro im schriftlichen Verfahren bestätigt. Diese waren am 5. Juli 2022 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren gegen den Bundesligisten verhängt worden, wogegen Augsburg Einspruch eingelegt hatte.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Die Einwendungen des FC Augsburg gegen die in den beiden Einzelrichterurteilen verhängten Sanktionen bleiben ohne Erfolg. Umstände, die geeignet wären, die Geldstrafen in den vorliegenden Fällen herabzusetzen, sind weder näher vorgetragen worden noch sonst für das Sportgericht ersichtlich."

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 3. April 2022 brannten Augsburger Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab, wofür gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe von 10.000 Euro verhängt wurde. Darüber hinaus zündeten Augsburger Anhänger während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 24. April 2022 mindestens zehn Bengalische Feuer und einen grünen Rauchkörper, wofür es gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe von 11.000 Euro gab.

Gegen die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

###more###