DFB-Sportgericht bestätigt Geldstrafen für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die vier gegen den 1. FC Köln ausgesprochenen Geldstrafen in Gesamthöhe von 231.200 Euro im schriftlichen Verfahren bestätigt. Diese waren am 4. Juli 2022 im Einzelrichterverfahren gegen den Bundesligisten verhängt worden, wogegen Köln Einspruch eingelegt hatte.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Die Einwendungen des 1. FC Köln gegen die in den vier Einzelrichterurteilen verhängten Sanktionen bleiben ohne Erfolg. Umstände, die geeignet wären, die Geldstrafen in den vorliegenden Fällen herabzusetzen, sind weder näher vorgetragen worden noch sonst für das Sportgericht ersichtlich."

Im Rahmen des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 1. April 2022 zündeten Kölner Zuschauer mindestens 60 pyrotechnische Gegenstände, wofür gemäß dem Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro verhängt wurde. Auch während des Bundesligaspiels gegen den FSV Mainz 05 am 9. April 2022 brannten Kölner Zuschauer mindestens 18 solcher Gegenstände ab, weshalb sich die Strafe dafür auf 18.000 Euro beläuft.

Pyros bei weiteren Bundesligaspielen

Im Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai 2022 zündeten Kölner Anhänger bis zum Abpfiff 21 Pyros. Anschließend stürmten mehr als 1000 Kölner Zuschauer auf den Rasen, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert hat. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt. Für die Geschehnisse an diesem Tag wurde eine Geldstrafe von 36.000 Euro ausgesprochen.

Darüber hinaus zündeten Kölner Zuschauer vor dem Bundesligaspiel beim VfB Stuttgart am 14. Mai 2022 mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände, wodurch sich der Spielbeginn um eine Minute verzögerte. Während der Partie folgten weitere 38 Pyros. Die Strafe hierfür beläuft sich auf 117.200 Euro.

Gegen die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts hat der Verein fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die vier gegen den 1. FC Köln ausgesprochenen Geldstrafen in Gesamthöhe von 231.200 Euro im schriftlichen Verfahren bestätigt. Diese waren am 4. Juli 2022 im Einzelrichterverfahren gegen den Bundesligisten verhängt worden, wogegen Köln Einspruch eingelegt hatte.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Die Einwendungen des 1. FC Köln gegen die in den vier Einzelrichterurteilen verhängten Sanktionen bleiben ohne Erfolg. Umstände, die geeignet wären, die Geldstrafen in den vorliegenden Fällen herabzusetzen, sind weder näher vorgetragen worden noch sonst für das Sportgericht ersichtlich."

Im Rahmen des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 1. April 2022 zündeten Kölner Zuschauer mindestens 60 pyrotechnische Gegenstände, wofür gemäß dem Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro verhängt wurde. Auch während des Bundesligaspiels gegen den FSV Mainz 05 am 9. April 2022 brannten Kölner Zuschauer mindestens 18 solcher Gegenstände ab, weshalb sich die Strafe dafür auf 18.000 Euro beläuft.

Pyros bei weiteren Bundesligaspielen

Im Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg am 7. Mai 2022 zündeten Kölner Anhänger bis zum Abpfiff 21 Pyros. Anschließend stürmten mehr als 1000 Kölner Zuschauer auf den Rasen, nachdem feststand, dass sich die Mannschaft für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert hat. Dabei wurden mindestens vier weitere Pyros abgebrannt. Für die Geschehnisse an diesem Tag wurde eine Geldstrafe von 36.000 Euro ausgesprochen.

Darüber hinaus zündeten Kölner Zuschauer vor dem Bundesligaspiel beim VfB Stuttgart am 14. Mai 2022 mindestens 66 pyrotechnische Gegenstände, wodurch sich der Spielbeginn um eine Minute verzögerte. Während der Partie folgten weitere 38 Pyros. Die Strafe hierfür beläuft sich auf 117.200 Euro.

Gegen die Entscheidungen des DFB-Sportgerichts hat der Verein fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.