DFB-Sportgericht: Auflage für Chemnitzer FC

Nach rassistischen Zuschauer-Äußerungen im damaligen Drittligaspiel beim FC Bayern München II am 24. August 2019 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Auflage belegt. So muss der Chemnitzer FC in einem partizipativen Prozess, zum Beispiel im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen, unter Einbeziehung von Fans und Fanvertretungen einschließlich der "CFC Fans gegen Rassismus", des Sächsischen Fußball-Verbandes, des DFB sowie möglichst vieler weiterer "Stakeholder" des Vereins ein Leitbild entwickeln. Dieses Leitbild - praktisch eine schriftliche Erklärung über das Selbstverständnis und die Grundprinzipien des Vereins - ist spätestens bis zum 31. März 2022 zu veröffentlichen.

Während des Drittligaspiels der vergangenen Saison beim FC Bayern München II am 24. August 2019 hatten sich zwei Chemnitzer Anhänger rassistisch in Bezug auf einen damaligen Offiziellen beziehungsweise einen damaligen Spieler des eigenen Vereins geäußert.

Der DFB-Kontrollausschuss hat in seinem Antrag gleich mehrere Umstände strafmildernd berücksichtigt. So handelte es sich um nicht oder nur schwer zu verhindernde Äußerungen einzelner Personen, hat sich der Chemnitzer FC daraufhin deutlich davon distanziert, ist der Verein während des Zeitraums zwischen den Vorfällen und diesem Urteil bereits in einen Umsetzungsprozess der Auflagen aus einer Entscheidung des Nordostdeutschen Fußballverbandes vom 30. April 2019 eingetreten. Des Weiteren wurde wie bei anderen Clubs zuvor ebenfalls berücksichtigt, dass die meisten Vereine durch die Corona-Pandemie in erhebliche, insbesondere auch finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, weshalb in Gesamtheit von der Beantragung einer höheren Strafe abgesehen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Nach rassistischen Zuschauer-Äußerungen im damaligen Drittligaspiel beim FC Bayern München II am 24. August 2019 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Auflage belegt. So muss der Chemnitzer FC in einem partizipativen Prozess, zum Beispiel im Rahmen von Diskussionsveranstaltungen, unter Einbeziehung von Fans und Fanvertretungen einschließlich der "CFC Fans gegen Rassismus", des Sächsischen Fußball-Verbandes, des DFB sowie möglichst vieler weiterer "Stakeholder" des Vereins ein Leitbild entwickeln. Dieses Leitbild - praktisch eine schriftliche Erklärung über das Selbstverständnis und die Grundprinzipien des Vereins - ist spätestens bis zum 31. März 2022 zu veröffentlichen.

Während des Drittligaspiels der vergangenen Saison beim FC Bayern München II am 24. August 2019 hatten sich zwei Chemnitzer Anhänger rassistisch in Bezug auf einen damaligen Offiziellen beziehungsweise einen damaligen Spieler des eigenen Vereins geäußert.

Der DFB-Kontrollausschuss hat in seinem Antrag gleich mehrere Umstände strafmildernd berücksichtigt. So handelte es sich um nicht oder nur schwer zu verhindernde Äußerungen einzelner Personen, hat sich der Chemnitzer FC daraufhin deutlich davon distanziert, ist der Verein während des Zeitraums zwischen den Vorfällen und diesem Urteil bereits in einen Umsetzungsprozess der Auflagen aus einer Entscheidung des Nordostdeutschen Fußballverbandes vom 30. April 2019 eingetreten. Des Weiteren wurde wie bei anderen Clubs zuvor ebenfalls berücksichtigt, dass die meisten Vereine durch die Corona-Pandemie in erhebliche, insbesondere auch finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, weshalb in Gesamtheit von der Beantragung einer höheren Strafe abgesehen wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.