DFB-Sportgericht ändert Magdeburg-Urteil

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in mündlicher Verhandlung das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 25. Mai 2016 gegen den Drittligisten 1. FC Magdeburg geändert. Es verhängte gegen den Verein nach erneuten Zuschauer-Vorkommnissen in fünf Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro, wovon der Klub bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2016 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus verlängerte das DFB-Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel um weitere zwölf Monate. Die ursprüngliche Bewährungszeit betrug zehn Monate.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte anschließend: "Wir haben die umfangreichen sicherheitstechnischen und präventiven Bemühungen des 1. FC Magdeburg nach dem Urteil vom 25. Februar 2016 berücksichtigt. Damit lagen besondere Umstände vor, die es dem Sportgericht erlaubt haben, vom Bewährungs-Widerruf abzusehen. Für die neuerlichen Vorfälle war allerdings die Verhängung einer empfindlichen Geldstrafe angebracht, zumal auf einen weiteren Teilausschluss der Zuschauer verzichtet wurde."

Ursprünglich 9000 Euro Strafe, Teilausschluss und Bewährungswiderruf

Das DFB-Sportgericht hatte den 1. FC Magdeburg ursprünglich am 25. Mai 2016 im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro und einem Zuschauer-Teilausschluss für ein Drittliga-Heimspiel belegt. Ferner wurde die Bewährung der am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Strafe widerrufen, die wie erwähnt einen Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel beinhaltete, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. In beiden Spielen hätten die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben müssen. Gegen besagtes Urteil hatte der Verein Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

In der 36. Minute des Drittliga-Heimspiels gegen Erzgebirge Aue am 1. April 2016 hatten Magdeburger Zuschauer Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen.

Gleich mehrere Vorfälle gab es während des Drittliga-Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016. Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet, versuchten zudem in der 40. Minute einige Magdeburger Zuschauer, in Richtung des Gästeblocks zu gelangen, was aber verhindert werden konnte. In der 67. Minute musste das Spiel wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.

Nach Abpfiff des Drittliga-Auswärtsspiels bei Preußen Münster am 22. April 2016 überstiegen gut zwei Dutzend Magdeburger Zuschauer in ihrer Kurve den Zaun und gelangten in den Innenraum.

Gegen das heutige Urteil des DFB-Sportgerichts hat der DFB-Kontrollausschuss fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in mündlicher Verhandlung das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 25. Mai 2016 gegen den Drittligisten 1. FC Magdeburg geändert. Es verhängte gegen den Verein nach erneuten Zuschauer-Vorkommnissen in fünf Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro, wovon der Klub bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2016 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus verlängerte das DFB-Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel um weitere zwölf Monate. Die ursprüngliche Bewährungszeit betrug zehn Monate.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte anschließend: "Wir haben die umfangreichen sicherheitstechnischen und präventiven Bemühungen des 1. FC Magdeburg nach dem Urteil vom 25. Februar 2016 berücksichtigt. Damit lagen besondere Umstände vor, die es dem Sportgericht erlaubt haben, vom Bewährungs-Widerruf abzusehen. Für die neuerlichen Vorfälle war allerdings die Verhängung einer empfindlichen Geldstrafe angebracht, zumal auf einen weiteren Teilausschluss der Zuschauer verzichtet wurde."

Ursprünglich 9000 Euro Strafe, Teilausschluss und Bewährungswiderruf

Das DFB-Sportgericht hatte den 1. FC Magdeburg ursprünglich am 25. Mai 2016 im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro und einem Zuschauer-Teilausschluss für ein Drittliga-Heimspiel belegt. Ferner wurde die Bewährung der am 25. Februar 2016 gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Strafe widerrufen, die wie erwähnt einen Teilausschluss der Öffentlichkeit für ein Drittliga-Heimspiel beinhaltete, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war. In beiden Spielen hätten die Zuschauerbereiche der Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) geschlossen bleiben müssen. Gegen besagtes Urteil hatte der Verein Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

In der 36. Minute des Drittliga-Heimspiels gegen Erzgebirge Aue am 1. April 2016 hatten Magdeburger Zuschauer Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen.

Gleich mehrere Vorfälle gab es während des Drittliga-Heimspiels gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016. Zunächst wurden im Magdeburger Zuschauerbereich vor Anpfiff mindestens 60 Pyrofackeln gezündet, versuchten zudem in der 40. Minute einige Magdeburger Zuschauer, in Richtung des Gästeblocks zu gelangen, was aber verhindert werden konnte. In der 67. Minute musste das Spiel wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Dresdner Zuschauer unterbrochen werden, was zwei Magdeburger Zuschauer dazu nutzten, sich illegal Zutritt zum Innenraum zu verschaffen und auf dem Spielfeld ein Banner auszulegen.

Nach Abpfiff des Drittliga-Auswärtsspiels bei Preußen Münster am 22. April 2016 überstiegen gut zwei Dutzend Magdeburger Zuschauer in ihrer Kurve den Zaun und gelangten in den Innenraum.

Gegen das heutige Urteil des DFB-Sportgerichts hat der DFB-Kontrollausschuss fristgerecht Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.

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