DFB-Spielausschuss beschließt Punktabzug für Uerdingen

Der DFB-Spielausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am heutigen Freitag entschieden, dass dem KFC Uerdingen in der laufenden Saison der 3. Liga drei Punkte abgezogen werden. Der Punktabzug erfolgt aufgrund des Antrags des Klubs auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, den der KFC vor einigen Wochen gestellt hat. Der Entscheidung war eine Anhörung des Klubs vor dem Spielausschuss vorausgegangen.

Grundlage des Beschlusses ist § 6 Nr. 6. b) der DFB-Spielordnung. Dort ist für die Saison 2020/2021 festgehalten: Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft drei Punkte aberkannt. Maßgeblich für diese Rechtsfolge ist im Falle eines eigenen Antrags des Klubs der Insolvenzantrag, nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Normalerweise ist in solchen Fällen in der 3. Liga ein Abzug von neun Punkten vorgesehen. Aufgrund der Corona-Krise gilt aktuell eine Ausnahmeregelung. In der vergangenen Saison waren Punktabzüge aufgrund von Insolvenzanträgen in der 3. Liga komplett aufgehoben, in der Saison 2020/2021 ist die Rechtsfolge auf drei Punkte reduziert. Diese Ausnahmeregelung läuft zum Ende der Spielzeit 2020/2021 aus.

Der Punktabzug wird statutengemäß mit sofortiger Wirkung vollzogen. Der KFC Uerdingen weist nun 24 Zähler in der 3. Liga auf und belegt damit Platz 14 in der Tabelle.

Die Entscheidung gegen den KFC ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Klub hat eine Frist von einer Woche, um Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen.

[jb]

Der DFB-Spielausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am heutigen Freitag entschieden, dass dem KFC Uerdingen in der laufenden Saison der 3. Liga drei Punkte abgezogen werden. Der Punktabzug erfolgt aufgrund des Antrags des Klubs auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, den der KFC vor einigen Wochen gestellt hat. Der Entscheidung war eine Anhörung des Klubs vor dem Spielausschuss vorausgegangen.

Grundlage des Beschlusses ist § 6 Nr. 6. b) der DFB-Spielordnung. Dort ist für die Saison 2020/2021 festgehalten: Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft drei Punkte aberkannt. Maßgeblich für diese Rechtsfolge ist im Falle eines eigenen Antrags des Klubs der Insolvenzantrag, nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Normalerweise ist in solchen Fällen in der 3. Liga ein Abzug von neun Punkten vorgesehen. Aufgrund der Corona-Krise gilt aktuell eine Ausnahmeregelung. In der vergangenen Saison waren Punktabzüge aufgrund von Insolvenzanträgen in der 3. Liga komplett aufgehoben, in der Saison 2020/2021 ist die Rechtsfolge auf drei Punkte reduziert. Diese Ausnahmeregelung läuft zum Ende der Spielzeit 2020/2021 aus.

Der Punktabzug wird statutengemäß mit sofortiger Wirkung vollzogen. Der KFC Uerdingen weist nun 24 Zähler in der 3. Liga auf und belegt damit Platz 14 in der Tabelle.

Die Entscheidung gegen den KFC ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Klub hat eine Frist von einer Woche, um Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen.

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