DFB-Schiedsrichterkommission: "VAR hat zurecht nicht eingegriffen"

Im Eröffnungsspiel der 56. Bundesligasaison zwischen dem FC Bayern München und der TSG Hoffenheim (3:1) gab es einen Strafstoß, der in der Öffentlichkeit Diskussionen auslöste. Insbesondere auch darüber, ob der Video-Assistent in dieser Situation intervenieren muss.

Die offizielle Einschätzung der Schiedsrichterkommission des DFB lautet folgendermaßen: "Der Video-Assistent hat in dieser Situation zurecht nicht eingegriffen, denn er soll nur eingreifen, wenn die Entscheidung klar und offensichtlich falsch ist. Im vorliegenden Fall grätscht der Hoffenheimer Abwehrspieler von der Seite in den Zweikampf mit dem Bayern-Spieler und trifft nicht den Ball. Der Bayern-Spieler lupft den Ball über den Abwehrspieler und springt dann über ihn. Der Abwehrspieler zieht bei seinem Tackling noch kurz das Bein hoch und verändert seine Körperposition durch eine Drehung. Dabei kommt es zum Kontakt mit dem Bayern-Spieler. Diesen Vorgang als Foul zu bewerten ist eine Interpretationsfrage, die beim Schiedsrichter bleibt. Die Diskussionen zu diesem Fall reichen auch von "Schwalbe" über "natürliche Kollision" bis "fahrlässiges Abwehrverhalten mit Zufallbringen des Gegners". Die Entscheidung ist daher in der Diskussion durchaus als "umstritten" einzuordnen, aber nicht als "klar und offensichtlich falsch".

[ar]

Im Eröffnungsspiel der 56. Bundesligasaison zwischen dem FC Bayern München und der TSG Hoffenheim (3:1) gab es einen Strafstoß, der in der Öffentlichkeit Diskussionen auslöste. Insbesondere auch darüber, ob der Video-Assistent in dieser Situation intervenieren muss.

Die offizielle Einschätzung der Schiedsrichterkommission des DFB lautet folgendermaßen: "Der Video-Assistent hat in dieser Situation zurecht nicht eingegriffen, denn er soll nur eingreifen, wenn die Entscheidung klar und offensichtlich falsch ist. Im vorliegenden Fall grätscht der Hoffenheimer Abwehrspieler von der Seite in den Zweikampf mit dem Bayern-Spieler und trifft nicht den Ball. Der Bayern-Spieler lupft den Ball über den Abwehrspieler und springt dann über ihn. Der Abwehrspieler zieht bei seinem Tackling noch kurz das Bein hoch und verändert seine Körperposition durch eine Drehung. Dabei kommt es zum Kontakt mit dem Bayern-Spieler. Diesen Vorgang als Foul zu bewerten ist eine Interpretationsfrage, die beim Schiedsrichter bleibt. Die Diskussionen zu diesem Fall reichen auch von "Schwalbe" über "natürliche Kollision" bis "fahrlässiges Abwehrverhalten mit Zufallbringen des Gegners". Die Entscheidung ist daher in der Diskussion durchaus als "umstritten" einzuordnen, aber nicht als "klar und offensichtlich falsch".