DFB-Präsidium: Verschärfungen im Zulassungsverfahren 3. Liga

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat Konsequenzen aus den Insolvenzfällen der vergangenen beiden Jahre in der 3. Liga gezogen und weitere Verschärfungen für das Zulassungsverfahren beschlossen. Im Rahmen seiner Sitzung am Freitag stimmte das DFB-Präsidium den entsprechenden Anträgen des Ausschusses 3. Liga zu. Die Änderungen treten zum 1. Dezember in Kraft und greifen erstmals für das Zulassungsverfahren zur Saison 2023/2024.

Eine der Maßnahmen ist eine strengere Sanktionierung für Klubs bei erheblichen Überschreitungen der geplanten Personalaufwendungen während der Saison. Bisher waren in diesen Fällen in der Regel Geldstrafen ausgesprochen worden, künftig ist - abhängig vom Umfang des Verstoßes – auch ein Abzug von bis zu drei Punkten und damit eine unmittelbare sportliche Auswirkung fest in den Richtlinien verankert.

Beschlossen hat das Präsidium darüber hinaus, dass Klubs der 3. Liga, deren Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr für Personalaufwendungen im Spielbetrieb verwendet werden, eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 1 Million Euro hinterlegen müssen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass Klubs mit hohen Personalkosten im Spielbetrieb bei gleichzeitig geringer Ertragskraft einer besonderen wirtschaftlichen Gefährdung ausgesetzt sind. Die Abhängigkeit von Darlehen durch Dritte ist erhöht, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und die Gefahr einer Insolvenz steigen.

Mit der zusätzlichen Liquiditätsreserve soll ein Risikopuffer geschaffen werden und zugleich die Hürde für die Klubs höher gesetzt werden, überhaupt derart stark ins wirtschaftliche Risiko zu gehen. Wird eine erforderliche Liquiditätsreserve nicht fristgerecht erbracht, hätte dies die Verweigerung der Zulassung für die 3. Liga zur Folge.

Die im Ausschuss 3. Liga erarbeiteten und nun vom DFB-Präsidium beschlossenen Maßnahmen folgen den Erkenntnissen aus den Verfahren gegen den KFC Uerdingen und Türkgücü München in den vergangenen beiden Spielzeiten der 3. Liga. Beide Fälle mündeten jeweils in Insolvenzverfahren, Türkgücü musste sogar während der Saison den Spielbetrieb in der 3. Liga einstellen.

Frymuth: "Positive Entwicklung der Liga wurde erheblich getrübt"

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: "Die Vorfälle um den KFC Uerdingen und Türkgücü München haben einen Schatten auf die 3. Liga geworfen und die insgesamt positive Entwicklung der Liga erheblich getrübt. Daraus haben wir Lehren gezogen und in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss 3. Liga und seinen Vereinsvertretern zielgerichtet reagiert. Ziel der beschlossenen Verschärfungen ist eine wirksamere Prävention und eine noch höhere Transparenz in den Regularien des Zulassungsverfahrens."

Bereits vor einem Jahr hatten Ergebnisse aus der Task Force "Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga" zu richtungsweisenden Anpassungen im Bereich der Zulassungsrichtlinien geführt. Die damals verabschiedeten Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich greifen ebenfalls mit Beginn der Saison 2023/2024. Beinhaltet sind verschärfte Vorgaben zur Eigenkapitalauflage sowie die Modifikation des Financial Fairplay 3. Liga, das künftig als feste Auflage in das Zulassungsverfahren integriert ist.

Nicht erhöht werden die Anforderungen ans Flutlicht für die Saison 2023/2024 in der 3. Liga. Ursprünglich war eine höhere Beleuchtungsstärke vorgesehen, nun ist der Schritt unter anderem aufgrund der aktuellen Energiekrise für bestehende Anlagen wieder rückgängig gemacht worden. Unverändert bleibt die Vorgabe, dass Neuanlagen erhöhte Anforderungen erfüllen und darüber hinaus mit dem neuesten Energiestandard ausgestattet werden müssen, um den Aspekten des Energieverbrauchs und Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Sollten an einigen Standorten die Anforderungen beispielsweise aus statischen Gründen oder aufgrund erhöhter Lichtemissionen nicht umsetzbar sein, ist für Härtefälle ein Ausnahmeantrag an die Fachgruppe Spielbetriebe möglich.

[dfb]

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat Konsequenzen aus den Insolvenzfällen der vergangenen beiden Jahre in der 3. Liga gezogen und weitere Verschärfungen für das Zulassungsverfahren beschlossen. Im Rahmen seiner Sitzung am Freitag stimmte das DFB-Präsidium den entsprechenden Anträgen des Ausschusses 3. Liga zu. Die Änderungen treten zum 1. Dezember in Kraft und greifen erstmals für das Zulassungsverfahren zur Saison 2023/2024.

Eine der Maßnahmen ist eine strengere Sanktionierung für Klubs bei erheblichen Überschreitungen der geplanten Personalaufwendungen während der Saison. Bisher waren in diesen Fällen in der Regel Geldstrafen ausgesprochen worden, künftig ist - abhängig vom Umfang des Verstoßes – auch ein Abzug von bis zu drei Punkten und damit eine unmittelbare sportliche Auswirkung fest in den Richtlinien verankert.

Beschlossen hat das Präsidium darüber hinaus, dass Klubs der 3. Liga, deren Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr für Personalaufwendungen im Spielbetrieb verwendet werden, eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 1 Million Euro hinterlegen müssen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass Klubs mit hohen Personalkosten im Spielbetrieb bei gleichzeitig geringer Ertragskraft einer besonderen wirtschaftlichen Gefährdung ausgesetzt sind. Die Abhängigkeit von Darlehen durch Dritte ist erhöht, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und die Gefahr einer Insolvenz steigen.

Mit der zusätzlichen Liquiditätsreserve soll ein Risikopuffer geschaffen werden und zugleich die Hürde für die Klubs höher gesetzt werden, überhaupt derart stark ins wirtschaftliche Risiko zu gehen. Wird eine erforderliche Liquiditätsreserve nicht fristgerecht erbracht, hätte dies die Verweigerung der Zulassung für die 3. Liga zur Folge.

Die im Ausschuss 3. Liga erarbeiteten und nun vom DFB-Präsidium beschlossenen Maßnahmen folgen den Erkenntnissen aus den Verfahren gegen den KFC Uerdingen und Türkgücü München in den vergangenen beiden Spielzeiten der 3. Liga. Beide Fälle mündeten jeweils in Insolvenzverfahren, Türkgücü musste sogar während der Saison den Spielbetrieb in der 3. Liga einstellen.

Frymuth: "Positive Entwicklung der Liga wurde erheblich getrübt"

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: "Die Vorfälle um den KFC Uerdingen und Türkgücü München haben einen Schatten auf die 3. Liga geworfen und die insgesamt positive Entwicklung der Liga erheblich getrübt. Daraus haben wir Lehren gezogen und in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss 3. Liga und seinen Vereinsvertretern zielgerichtet reagiert. Ziel der beschlossenen Verschärfungen ist eine wirksamere Prävention und eine noch höhere Transparenz in den Regularien des Zulassungsverfahrens."

Bereits vor einem Jahr hatten Ergebnisse aus der Task Force "Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga" zu richtungsweisenden Anpassungen im Bereich der Zulassungsrichtlinien geführt. Die damals verabschiedeten Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich greifen ebenfalls mit Beginn der Saison 2023/2024. Beinhaltet sind verschärfte Vorgaben zur Eigenkapitalauflage sowie die Modifikation des Financial Fairplay 3. Liga, das künftig als feste Auflage in das Zulassungsverfahren integriert ist.

Nicht erhöht werden die Anforderungen ans Flutlicht für die Saison 2023/2024 in der 3. Liga. Ursprünglich war eine höhere Beleuchtungsstärke vorgesehen, nun ist der Schritt unter anderem aufgrund der aktuellen Energiekrise für bestehende Anlagen wieder rückgängig gemacht worden. Unverändert bleibt die Vorgabe, dass Neuanlagen erhöhte Anforderungen erfüllen und darüber hinaus mit dem neuesten Energiestandard ausgestattet werden müssen, um den Aspekten des Energieverbrauchs und Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Sollten an einigen Standorten die Anforderungen beispielsweise aus statischen Gründen oder aufgrund erhöhter Lichtemissionen nicht umsetzbar sein, ist für Härtefälle ein Ausnahmeantrag an die Fachgruppe Spielbetriebe möglich.

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