DFB-Präsident Dr. Zwanziger klagt gegen Diffamierung

DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger wird gegen den Journalisten Jens Weinreich, der ihn als „unglaublichen Demagogen“ diffamiert hat, Klage erheben.

Nachdem Herr Weinreich am 25. November 2008 eine einstweilige Verfügung gegen eine DFB-Pressemitteilung vom 14. November 2008 erwirkt hat, ist aus Sicht des DFB auch der letzte Versuch gescheitert, auf eine gütliche Beilegung des Verfahrens hinzuwirken. Somit muss nunmehr im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob der Journalist im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit einen berechtigten Grund hatte, Dr. Zwanziger als „unglaublichen Demagogen“ zu diffamieren oder ob er damit die persönliche Ehre des DFB-Präsidenten verletzt hat.

Das Landgericht Berlin und das Kammergericht hatten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens von Dr. Zwanziger die Aussage als eine zulässige Meinungsäußerung angesehen. Die Klage im Hauptsacheverfahren, die diese Rechtsauffassung der Berliner Gerichte überprüfen soll, wird nunmehr sorgfältig vorbereitet und in naher Zukunft eingereicht.

Darüber hinaus wird der DFB durch seinen Medienanwalt Dr. Christian Schertz prüfen lassen, ob Widerspruch gegen die beim Landgericht Berlin von Jens Weinreich am 25. November erwirkte und am 26. November zugestellte einstweilige Verfügung gegen die DFB-Pressemitteilung vom 14. November 2008 eingelegt werden soll. Aus Sicht des DFB ist die Verfügungsanordnung für die zentralen Punkte des Rechtsstreits unerheblich. Denn der in der Pressemitteilung veröffentlichte Kernvorwurf „ einer Diffamierung von Dr. Theo Zwanziger“ ist nicht Gegenstand der einstweiligen Verfügung und somit nicht vom Gericht untersagt worden.

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DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger wird gegen den Journalisten Jens Weinreich, der ihn als „unglaublichen Demagogen“ diffamiert hat, Klage erheben.

Nachdem Herr Weinreich am 25. November 2008 eine einstweilige Verfügung gegen eine DFB-Pressemitteilung vom 14. November 2008 erwirkt hat, ist aus Sicht des DFB auch der letzte Versuch gescheitert, auf eine gütliche Beilegung des Verfahrens hinzuwirken. Somit muss nunmehr im Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob der Journalist im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit einen berechtigten Grund hatte, Dr. Zwanziger als „unglaublichen Demagogen“ zu diffamieren oder ob er damit die persönliche Ehre des DFB-Präsidenten verletzt hat.

Das Landgericht Berlin und das Kammergericht hatten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens von Dr. Zwanziger die Aussage als eine zulässige Meinungsäußerung angesehen. Die Klage im Hauptsacheverfahren, die diese Rechtsauffassung der Berliner Gerichte überprüfen soll, wird nunmehr sorgfältig vorbereitet und in naher Zukunft eingereicht.

Darüber hinaus wird der DFB durch seinen Medienanwalt Dr. Christian Schertz prüfen lassen, ob Widerspruch gegen die beim Landgericht Berlin von Jens Weinreich am 25. November erwirkte und am 26. November zugestellte einstweilige Verfügung gegen die DFB-Pressemitteilung vom 14. November 2008 eingelegt werden soll. Aus Sicht des DFB ist die Verfügungsanordnung für die zentralen Punkte des Rechtsstreits unerheblich. Denn der in der Pressemitteilung veröffentlichte Kernvorwurf „ einer Diffamierung von Dr. Theo Zwanziger“ ist nicht Gegenstand der einstweiligen Verfügung und somit nicht vom Gericht untersagt worden.