DFB missbilligt Diffamierung von Dr. Theo Zwanziger

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) missbilligt auf das Schärfste die von dem Berliner Journalisten Jens Weinreich seit nunmehr fast vier Monaten initiierte Kampagne gegen Dr. Theo Zwanziger. Weinreich hatte den DFB-Präsidenten als „unglaublichen Demagogen“ diffamiert und als Reaktion darauf, dass sich Dr. Zwanziger dadurch im strafrechtlichen Sinne in die Nähe des Tatbestands der Volksverhetzung gerückt fühlte, statt einer naheliegenden klarstellenden Entschuldigung weitere unhaltbare, in diversen Internet-Blogs veröffentlichte Vorwürfe gegen ihn erhoben. Jens Weinreich hat über seinen Anwalt am 12. November 2008 dem DFB eine Erklärung zukommen lassen.

In dem Brief an DFB-Medienanwalt Dr. Christian Schertz bezieht sich der Rechtsbeistand des Journalisten auf eine am 6. November nach dem Verfassen der Klageschrift in den Internet-Blog von Jens Weinreich eingestellte Erklärung und stellt klar, dass sein Mandant von Anfang an nicht die Deutung des Begriffs „Demagoge“ in dem von Dr. Zwanziger beanstandeten Wortsinn intendiert habe. Ebenfalls am 12. November hat auch der Chefredakteur des Gießener Anzeigers gegenüber Dr. Zwanziger die Berichterstattung des Blattes über die Teilnahme des DFB-Präsidenten an einer Podiumsdiskussion bedauert, die seitens Weinreich erneut benutzt wurde, um den DFB-Präsidenten zu diskreditieren. Mit diesen beiden Erklärungen war die juristische Auseinandersetzung zwischen Dr. Zwanziger und Weinreich damit für den DFB und Dr. Zwanziger zu diesem Zeitpunkt beendet. Die vorbereitete, auf Unterlassung abzielende Klage wurde daher zunächst nicht eingereicht (Anmerkung: Aktuelle Entwicklung siehe Pressemitteilung vom 26. November 2008).

Ungeachtet dessen, nimmt der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch zu der Rufschädigung durch Weinreich unmissverständlich Stellung: „Wer die Vita und das konsequente Engagement von Theo Zwanziger im Kampf gegen Neo-Nazis kennt, versteht selbstverständlich seine Reaktion. Denn als Demagoge wird ein Volksverhetzer bezeichnet, der sich einer strafbaren Handlung schuldig macht. Eine Volksverhetzung begeht, wer zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde dadurch angreift, dass er andere beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Herr Weinreich hat nun erstmals in angemessener Form gegenüber Theo Zwanziger versichert, diese Deutung sei nicht von ihm beabsichtigt gewesen. Absolut unerklärlich ist für mich, warum er für diese eigentlich selbstverständliche Erklärung fast vier Monate Zeit benötigt hat und dazu offenkundig nur unter dem Druck der bevorstehenden Klage bereit war.“

Darüber hinaus betont Generalsekretär Wolfgang Niersbach: „Es ging dem DFB in diesem Verfahren niemals darum, die Meinungsfreiheit einschränken zu wollen oder empfindlich auf Kritik zu reagieren. Vielmehr sehen wir die Ehre von Dr. Zwanziger durch diffamierende Äußerungen gravierend verletzt. Die Grenzen der Meinungsfreiheit wurden hier eindeutig überschritten, um die Integrität des DFB-Präsidenten unverantwortlich in Frage zu stellen. In diesem Fall hat ein Journalist unseriös und einseitig kommentiert. Er hat von Anfang an auf eine faire Berichterstattung verzichtet und diesen Trend auch durch weitere Beiträge in den vergangenen Wochen fortgesetzt.“ (Anmerkung: Zu der Äußerung von DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach („Die Grenzen der Meinungsfreiheit wurden hier eindeutig überschritten“) wird ergänzend mitgeteilt, dass das Landgericht Berlin und das Kammergericht die Äußerung von Jens Weinreich als eine zulässige Meinungsäußerung angesehen und den auf Unterlassung gerichteten Antrag von Dr. Zwanziger zurück gewiesen haben. Siehe hierzu auch Pressemitteilung vom 26. November 2008.)

Niersbach weist auch darauf hin, dass Dr. Zwanziger am 25. November 2008 in Berlin für sein Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rechtsextremismus mit dem Preis „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ ausgezeichnet wird. Der Vorsitzende der bundesweiten Vereinigung „Gegen Vergessen – Für Demokratie“, die 1993 von dem SPD-Politiker Hans-Joachim Vogel gegründet wurde und mittlerweile über 200 Mitglieder hat, ist Joachim Gauck.

Ligaverbandspräsident Dr. Reinhard Rauball äußert zu den Verunglimpfungen gegenüber Dr. Theo Zwanziger: „Es ist für mich unvorstellbar, wie ein Journalist eine so integre Person wie Dr. Theo Zwanziger als Demagogen diffamieren kann. Wer sich der Bedeutung dieses Wortes bewusst ist und das Engagement des DFB-Präsidenten kennt, kann jederzeit nachvollziehen, dass er von den Diffamierungen tief getroffen ist. Das DFB-Präsidium hat ihn heute einstimmig darin unterstützt, dass ein solch gezielter Angriff auf die Integrität seiner Person journalistisch nicht haltbar ist.“

Diese Pressemitteilung, die am 14. November um 18.09 Uhr auf DFB.de eingestellt wurde, ist auf Grund einer am 25. November erlassenen und am 26. November zugestellten einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin entsprechend überarbeitet worden. Der DFB prüft derzeit über seinen Rechtsanwalt, ob Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung eingelegt wird (Anmerkung: Siehe auch Pressemitteilung vom 26. November 2008).

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Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) missbilligt auf das Schärfste die von dem Berliner Journalisten Jens Weinreich seit nunmehr fast vier Monaten initiierte Kampagne gegen Dr. Theo Zwanziger. Weinreich hatte den DFB-Präsidenten als „unglaublichen Demagogen“ diffamiert und als Reaktion darauf, dass sich Dr. Zwanziger dadurch im strafrechtlichen Sinne in die Nähe des Tatbestands der Volksverhetzung gerückt fühlte, statt einer naheliegenden klarstellenden Entschuldigung weitere unhaltbare, in diversen Internet-Blogs veröffentlichte Vorwürfe gegen ihn erhoben. Jens Weinreich hat über seinen Anwalt am 12. November 2008 dem DFB eine Erklärung zukommen lassen.

In dem Brief an DFB-Medienanwalt Dr. Christian Schertz bezieht sich der Rechtsbeistand des Journalisten auf eine am 6. November nach dem Verfassen der Klageschrift in den Internet-Blog von Jens Weinreich eingestellte Erklärung und stellt klar, dass sein Mandant von Anfang an nicht die Deutung des Begriffs „Demagoge“ in dem von Dr. Zwanziger beanstandeten Wortsinn intendiert habe. Ebenfalls am 12. November hat auch der Chefredakteur des Gießener Anzeigers gegenüber Dr. Zwanziger die Berichterstattung des Blattes über die Teilnahme des DFB-Präsidenten an einer Podiumsdiskussion bedauert, die seitens Weinreich erneut benutzt wurde, um den DFB-Präsidenten zu diskreditieren. Mit diesen beiden Erklärungen war die juristische Auseinandersetzung zwischen Dr. Zwanziger und Weinreich damit für den DFB und Dr. Zwanziger zu diesem Zeitpunkt beendet. Die vorbereitete, auf Unterlassung abzielende Klage wurde daher zunächst nicht eingereicht (Anmerkung: Aktuelle Entwicklung siehe Pressemitteilung vom 26. November 2008).

Ungeachtet dessen, nimmt der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch zu der Rufschädigung durch Weinreich unmissverständlich Stellung: „Wer die Vita und das konsequente Engagement von Theo Zwanziger im Kampf gegen Neo-Nazis kennt, versteht selbstverständlich seine Reaktion. Denn als Demagoge wird ein Volksverhetzer bezeichnet, der sich einer strafbaren Handlung schuldig macht. Eine Volksverhetzung begeht, wer zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde dadurch angreift, dass er andere beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Herr Weinreich hat nun erstmals in angemessener Form gegenüber Theo Zwanziger versichert, diese Deutung sei nicht von ihm beabsichtigt gewesen. Absolut unerklärlich ist für mich, warum er für diese eigentlich selbstverständliche Erklärung fast vier Monate Zeit benötigt hat und dazu offenkundig nur unter dem Druck der bevorstehenden Klage bereit war.“

Darüber hinaus betont Generalsekretär Wolfgang Niersbach: „Es ging dem DFB in diesem Verfahren niemals darum, die Meinungsfreiheit einschränken zu wollen oder empfindlich auf Kritik zu reagieren. Vielmehr sehen wir die Ehre von Dr. Zwanziger durch diffamierende Äußerungen gravierend verletzt. Die Grenzen der Meinungsfreiheit wurden hier eindeutig überschritten, um die Integrität des DFB-Präsidenten unverantwortlich in Frage zu stellen. In diesem Fall hat ein Journalist unseriös und einseitig kommentiert. Er hat von Anfang an auf eine faire Berichterstattung verzichtet und diesen Trend auch durch weitere Beiträge in den vergangenen Wochen fortgesetzt.“ (Anmerkung: Zu der Äußerung von DFB-Generalsekretär Wolfgang Niersbach („Die Grenzen der Meinungsfreiheit wurden hier eindeutig überschritten“) wird ergänzend mitgeteilt, dass das Landgericht Berlin und das Kammergericht die Äußerung von Jens Weinreich als eine zulässige Meinungsäußerung angesehen und den auf Unterlassung gerichteten Antrag von Dr. Zwanziger zurück gewiesen haben. Siehe hierzu auch Pressemitteilung vom 26. November 2008.)

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Niersbach weist auch darauf hin, dass Dr. Zwanziger am 25. November 2008 in Berlin für sein Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rechtsextremismus mit dem Preis „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ ausgezeichnet wird. Der Vorsitzende der bundesweiten Vereinigung „Gegen Vergessen – Für Demokratie“, die 1993 von dem SPD-Politiker Hans-Joachim Vogel gegründet wurde und mittlerweile über 200 Mitglieder hat, ist Joachim Gauck.

Ligaverbandspräsident Dr. Reinhard Rauball äußert zu den Verunglimpfungen gegenüber Dr. Theo Zwanziger: „Es ist für mich unvorstellbar, wie ein Journalist eine so integre Person wie Dr. Theo Zwanziger als Demagogen diffamieren kann. Wer sich der Bedeutung dieses Wortes bewusst ist und das Engagement des DFB-Präsidenten kennt, kann jederzeit nachvollziehen, dass er von den Diffamierungen tief getroffen ist. Das DFB-Präsidium hat ihn heute einstimmig darin unterstützt, dass ein solch gezielter Angriff auf die Integrität seiner Person journalistisch nicht haltbar ist.“

Diese Pressemitteilung, die am 14. November um 18.09 Uhr auf DFB.de eingestellt wurde, ist auf Grund einer am 25. November erlassenen und am 26. November zugestellten einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin entsprechend überarbeitet worden. Der DFB prüft derzeit über seinen Rechtsanwalt, ob Widerspruch gegen diese einstweilige Verfügung eingelegt wird (Anmerkung: Siehe auch Pressemitteilung vom 26. November 2008).