Beim Spieler Mario Vuskovic vom Hamburger SV wurde im Rahmen einer von der NADA durchgeführten Trainingskontrolle die Substanz Erythropoetin (EPO) festgestellt. Der Spieler wurde darüber durch die Anti-Doping-Kommission des DFB informiert und unter anderem auch auf sein Recht zur Eröffnung der B-Probe hingewiesen. Der Kontrollausschuss des DFB hat gemäß den DFB-Anti-Doping-Richtlinien ein Verfahren gegen den Spieler eingeleitet und ihn zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach dem Eingang der Stellungnahme wird der Kontrollausschuss über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Gemäß § 8a Nr. 1. DFB-Rechts- und Verfahrensordnung verhängt zudem der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts bei einem von der Norm abweichenden Analyseergebnis, bei dem es sich nicht um eine spezifische Substanz handelt, eine vorläufige Sperre. Hierüber wird das DFB-Sportgericht zeitnah zu Beginn der kommenden Woche entscheiden.
[dfb]
Beim Spieler Mario Vuskovic vom Hamburger SV wurde im Rahmen einer von der NADA durchgeführten Trainingskontrolle die Substanz Erythropoetin (EPO) festgestellt. Der Spieler wurde darüber durch die Anti-Doping-Kommission des DFB informiert und unter anderem auch auf sein Recht zur Eröffnung der B-Probe hingewiesen. Der Kontrollausschuss des DFB hat gemäß den DFB-Anti-Doping-Richtlinien ein Verfahren gegen den Spieler eingeleitet und ihn zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach dem Eingang der Stellungnahme wird der Kontrollausschuss über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Gemäß § 8a Nr. 1. DFB-Rechts- und Verfahrensordnung verhängt zudem der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts bei einem von der Norm abweichenden Analyseergebnis, bei dem es sich nicht um eine spezifische Substanz handelt, eine vorläufige Sperre. Hierüber wird das DFB-Sportgericht zeitnah zu Beginn der kommenden Woche entscheiden.