DFB-Kontrollausschuss ermittelt nach Spielabbruch in Bochum

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach dem Abbruch des gestrigen Bundesligaspiels zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach die Ermittlungen aufgenommen. Die Begegnung war in der 68. Minute von Schiedsrichter Benjamin Cortus (Röthenbach) abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann (Gauersheim) aus dem Zuschauerbereich einen gefüllten Getränkebecher gegen den Kopf geworfen bekommen hatte.

Im ersten Schritt wird der DFB-Kontrollausschuss die Sonderberichte der Schiedsrichter und der Sicherheitsaufsicht sowie die Fernsehbilder auswerten. Außerdem werden ein Ermittlungsverfahren gegen den VfL Bochum eingeleitet und Stellungnahmen eingeholt. Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, sagt: "Wichtig wäre natürlich, dass der VfL Bochum jetzt alles daransetzt, den Täter zu ermitteln und diesen anschließend mit aller Konsequenz zur Rechenschaft zieht."

Über Spielwertung entscheidet das DFB-Sportgericht

In der Zuständigkeit des DFB-Sportgerichts liegt ferner die Entscheidung darüber, wie das abgebrochene Spiel gewertet wird. Das ergibt sich aus der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Hier heißt es in Paragraph 18 Nummer 4 unter anderem: "Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet."

[mm]

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach dem Abbruch des gestrigen Bundesligaspiels zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach die Ermittlungen aufgenommen. Die Begegnung war in der 68. Minute von Schiedsrichter Benjamin Cortus (Röthenbach) abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann (Gauersheim) aus dem Zuschauerbereich einen gefüllten Getränkebecher gegen den Kopf geworfen bekommen hatte.

Im ersten Schritt wird der DFB-Kontrollausschuss die Sonderberichte der Schiedsrichter und der Sicherheitsaufsicht sowie die Fernsehbilder auswerten. Außerdem werden ein Ermittlungsverfahren gegen den VfL Bochum eingeleitet und Stellungnahmen eingeholt. Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, sagt: "Wichtig wäre natürlich, dass der VfL Bochum jetzt alles daransetzt, den Täter zu ermitteln und diesen anschließend mit aller Konsequenz zur Rechenschaft zieht."

Über Spielwertung entscheidet das DFB-Sportgericht

In der Zuständigkeit des DFB-Sportgerichts liegt ferner die Entscheidung darüber, wie das abgebrochene Spiel gewertet wird. Das ergibt sich aus der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Hier heißt es in Paragraph 18 Nummer 4 unter anderem: "Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet."