DFB-Kontrollausschuss erhebt Anklage gegen Robert Hoyzer

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hat heute beim DFB-Sportgericht Strafantrag gegen Robert Hoyzer (Berlin) gestellt. Der DFB-Kontrollausschuss fordert einen Verbandsausschluss auf Lebenszeit, 50.000 Euro Geldstrafe sowie ein dauerhaftes Verbot, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben, insbesondere das eines Schiedsrichters. Angesichts des hohen Unrechtsgehaltes der Taten, des nie wieder ganz gutzumachenden Schadens beim DFB und besonders bei den zirka 80.000 Schiedsrichtern in Deutschland sowie der Schwere der Schuld des aus Geldgier handelnden Robert Hoyzer, beantragte Kontrollausschuss-Vorsitzender Horst Hilpert jeweils die Höchststrafe (= lebenslänglich) hinsichtlich der Sperre und des Ausschlusses.

Robert Hoyzer wird vorgeworfen, er habe sich in fünf Fällen sportrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht und dabei schuldhaft gegen die Schiedsrichterordnung des DFB verstoßen. Konkret soll Hoyzer das DFB-Pokalspiel zwischen dem SC Paderborn 07 und dem Hamburger SV (21. August 2004) sowie das Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen LR Ahlen und Wacker Burghausen (22. Oktober 2004), die er beide als Schiedsrichter leitete, manipuliert haben. Außerdem werden Hoyzer bei den Meisterschaftsspielen der 2. Bundesliga MSV Duisburg gegen SpVgg. Greuther Fürth (26. September 2004) und SpVgg. Unterhaching gegen 1. FC Saarbrücken (28. November 2004) Manipulationsabsichten vorgeworfen. Wobei das Spiel in Duisburg wie gewollt verlief, ohne dass er eingreifen musste, und die Manipulation bei der Partie in Unterhaching trotz seines Eingreifens scheiterte. Zudem wird Hoyzer vorgeworfen, beim Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem SC Rot-Weiss Essen und dem 1. FC Köln (22. Oktober 2004) versucht zu haben, den Schiedsrichter-Assistenten Felix Zwayer (Berlin) zur Manipulation angehalten zu haben.

In der Anklageschrift heißt es unter anderem: "Schiedsrichter Hoyzer hat durch sein Fehlverhalten die ihm als Schiedsrichter obliegende Pflicht zur neutralen Spielleitung in gröbster Weise verletzt. Er hat dem Ansehen der Schiedsrichter großen Schaden zugefügt."

Bei der Geldstrafe verzichtet der Kontrollausschuss bewusst auf die Möglichkeit, Hoyzers Verein Hertha BSC Berlin dafür haften zu lassen, da das Fehlverhalten des Mitglieds nicht dem Verein zuzurechnen ist.

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Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hat heute beim DFB-Sportgericht Strafantrag gegen Robert Hoyzer (Berlin) gestellt. Der DFB-Kontrollausschuss fordert einen Verbandsausschluss auf Lebenszeit, 50.000 Euro Geldstrafe sowie ein dauerhaftes Verbot, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden und deren Vereinen auszuüben, insbesondere das eines Schiedsrichters. Angesichts des hohen Unrechtsgehaltes der Taten, des nie wieder ganz gutzumachenden Schadens beim DFB und besonders bei den zirka 80.000 Schiedsrichtern in Deutschland sowie der Schwere der Schuld des aus Geldgier handelnden Robert Hoyzer, beantragte Kontrollausschuss-Vorsitzender Horst Hilpert jeweils die Höchststrafe (= lebenslänglich) hinsichtlich der Sperre und des Ausschlusses.



Robert Hoyzer wird vorgeworfen, er habe sich in fünf Fällen sportrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht und dabei schuldhaft gegen die Schiedsrichterordnung des DFB verstoßen. Konkret soll Hoyzer das DFB-Pokalspiel zwischen dem SC Paderborn 07 und dem Hamburger SV (21. August 2004) sowie das Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen LR Ahlen und Wacker Burghausen (22. Oktober 2004), die er beide als Schiedsrichter leitete, manipuliert haben. Außerdem werden Hoyzer bei den Meisterschaftsspielen der 2. Bundesliga MSV Duisburg gegen SpVgg. Greuther Fürth (26. September 2004) und SpVgg. Unterhaching gegen 1. FC Saarbrücken (28. November 2004) Manipulationsabsichten vorgeworfen. Wobei das Spiel in Duisburg wie gewollt verlief, ohne dass er eingreifen musste, und die Manipulation bei der Partie in Unterhaching trotz seines Eingreifens scheiterte. Zudem wird Hoyzer vorgeworfen, beim Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem SC Rot-Weiss Essen und dem 1. FC Köln (22. Oktober 2004) versucht zu haben, den Schiedsrichter-Assistenten Felix Zwayer (Berlin) zur Manipulation angehalten zu haben.



In der Anklageschrift heißt es unter anderem: "Schiedsrichter Hoyzer hat durch sein Fehlverhalten die ihm als Schiedsrichter obliegende Pflicht zur neutralen Spielleitung in gröbster Weise verletzt. Er hat dem Ansehen der Schiedsrichter großen Schaden zugefügt."



Bei der Geldstrafe verzichtet der Kontrollausschuss bewusst auf die Möglichkeit, Hoyzers Verein Hertha BSC Berlin dafür haften zu lassen, da das Fehlverhalten des Mitglieds nicht dem Verein zuzurechnen ist.