DFB-Kontrollausschuss beantragt neunmonatige Sperre gegen Zwayer

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hat am Mittwoch Anklage beim DFB-Sportgericht gegen Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) erhoben. Der Kontrollausschuss beantragt für Zwayer ein Verbot, auf Dauer von neun Monaten ein Amt als Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistent ausüben zu können. Nach dem Antrag des Kontrollausschusses beginnt die Sperre für Zwayer ab Ende Januar 2005. Von diesem Zeitpunkt an wurde Zwayer vom DFB auf Grund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe als Schiedsrichter nicht mehr angesetzt.

Felix Zwayer wird vorgeworfen, er habe sich beim Regionalliga-Spiel des Wuppertaler SV gegen Werder Bremen Amateure am 30. Mai 2004 als Schiedsrichter-Assistent sportrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht. So habe er in Absprache mit Robert Hoyzer eingewilligt, fehlerhafte Entscheidungen zu Gunsten des Wuppertaler SV zu treffen und dafür von Hoyzer 300 Euro erhalten. Zwayer hat bisher diese Vorwürfe bestritten. Seine Einlassungen sind jedoch durch die Angaben von Robert Hoyzer und Ante Sapina bei der Staatsanwaltschaft Berlin glaubhaft widerlegt. Zwar wurde das Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen Zwayer von der Staatsanwaltschaft „unter Berücksichtigung von nicht unerheblichen Bedenken“ wegen geringer Schuld eingestellt, aber aus sportrechtlicher Sicht kommt den Zwayer vorgeworfenen Verfehlungen wegen der schwerwiegenden Verletzung seiner Neutralitätspflicht dennoch erhebliche Bedeutung zu.

DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzender Horst Hilpert führt zur Begründung der von ihm beantragten Sperre an: „Wegen des begangenen unsportlichen Verhaltens ist eine empfindliche Strafe zu verhängen, da Felix Zwayer durch sein Fehlverhalten die als Schiedsrichter-Assistent obliegende Pflicht zur neutralen Ausübung seiner Schiedsrichter-Tätigkeit in grober Weise verletzt hat. Andererseits ist Felix Zwayer erheblich zugute zu halten, dass er zu Beginn des sportgerichtlichen Verfahrens durch seine Aussagen zur Aufklärung des Sachverhalts maßgeblich mit beigetragen hat.“

Felix Zwayer hat nun die Möglichkeit, sich schriftlich zu der gegen ihn beantragten Sperre zu äußern. Danach wird das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) über das weitere Prozedere in diesem Verfahren entscheiden.

[hs]


[bild1]
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) hat am Mittwoch Anklage beim DFB-Sportgericht gegen Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) erhoben. Der Kontrollausschuss beantragt für Zwayer ein Verbot, auf Dauer von neun Monaten ein Amt als Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistent ausüben zu können. Nach dem Antrag des Kontrollausschusses beginnt die Sperre für Zwayer ab Ende Januar 2005. Von diesem Zeitpunkt an wurde Zwayer vom DFB auf Grund der gegen ihn erhobenen Vorwürfe als Schiedsrichter nicht mehr angesetzt.



Felix Zwayer wird vorgeworfen, er habe sich beim Regionalliga-Spiel des Wuppertaler SV gegen Werder Bremen Amateure am 30. Mai 2004 als Schiedsrichter-Assistent sportrechtlicher Verfehlungen schuldig gemacht. So habe er in Absprache mit Robert Hoyzer eingewilligt, fehlerhafte Entscheidungen zu Gunsten des Wuppertaler SV zu treffen und dafür von Hoyzer 300 Euro erhalten. Zwayer hat bisher diese Vorwürfe bestritten. Seine Einlassungen sind jedoch durch die Angaben von Robert Hoyzer und Ante Sapina bei der Staatsanwaltschaft Berlin glaubhaft widerlegt. Zwar wurde das Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen Zwayer von der Staatsanwaltschaft „unter Berücksichtigung von nicht unerheblichen Bedenken“ wegen geringer Schuld eingestellt, aber aus sportrechtlicher Sicht kommt den Zwayer vorgeworfenen Verfehlungen wegen der schwerwiegenden Verletzung seiner Neutralitätspflicht dennoch erhebliche Bedeutung zu.



DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzender Horst Hilpert führt zur Begründung der von ihm beantragten Sperre an: „Wegen des begangenen unsportlichen Verhaltens ist eine empfindliche Strafe zu verhängen, da Felix Zwayer durch sein Fehlverhalten die als Schiedsrichter-Assistent obliegende Pflicht zur neutralen Ausübung seiner Schiedsrichter-Tätigkeit in grober Weise verletzt hat. Andererseits ist Felix Zwayer erheblich zugute zu halten, dass er zu Beginn des sportgerichtlichen Verfahrens durch seine Aussagen zur Aufklärung des Sachverhalts maßgeblich mit beigetragen hat.“



Felix Zwayer hat nun die Möglichkeit, sich schriftlich zu der gegen ihn beantragten Sperre zu äußern. Danach wird das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) über das weitere Prozedere in diesem Verfahren entscheiden.