DFB-Chefjustitiar Eilers: Der Hüter des Rechts geht in den Ruhestand

Am Silvestertag verabschiedete sich Goetz Eilers aus der DFB-Geschäftsführung in den Ruhestand. Bereits am 22. Dezember hatte der langjährige Chefjustitiar, Personalchef und ständige Stellvertreter des Generalsekretärs, der vor 34 Jahren zum Deutschen Fußball-Bund (DFB) gekommen war, seinen letzten Arbeitstag in der DFB-Zentralverwaltung. DFB-Mitarbeiter Wolfgang Tobien porträtiert Goetz Eilers.

Er hätte wahrlich keinen Grund, sich in Bescheidenheit und Zurückhaltung zu üben. Große Verdienste hat er sich um die Rechtsprechung im deutschen Sport erworben und einen immensen Erfahrungsschatz in den vergangenen drei Jahrzehnten als Herr und Hüter des Rechts im DFB bei zahllosen Ermittlungen, Sitzungen und Entscheidungen angesammelt. So könnte Goetz Eilers mit Fug und Recht behaupten, dass ihm kein juristisches Problem im deutschen und internationalen Fußball und dort vor allem auch nichts Menschliches mehr fremd sei.

Mit berechtigtem Stolz könnte er darauf hinweisen, dass er in seiner 34 Jahre währenden Tätigkeit beim Deutschen Fußball-Bund der Verbandsgerichtsbarkeit des deutschen Fußballs Respekt und Anerkennung in der gesamten staatlichen Rechtsordnung verschafft hat. Und wenn sich in ihm als Leiter der Direktion "Recht, Personal, Verwaltung und Soziales" am heutigen 31. Dezember 2006 einer der wichtigsten und renommiertesten Sportrechtler in den Ruhestand verabschiedet, könnte der 65 Jahre alte DFB-Chefjustitiar voller Selbstbewusstsein auf die Meilensteine verweisen, die er national und international hinterlässt.

"Gute juristische Begleitung sehr wichtig"

Dünkel und Prahlerei sind jedoch Eilers' Sache nicht. Was er tat, erledigte er vielmehr im Interesse der Sache, um damit vor allem der rasant fortschreitenden Entwicklung des Fußballs gerecht zu werden. So betont er: "Die immer stärker und einflussreicher gewordene Kommerzialisierung des Fußballs führt zu einer Polarisierung, weshalb eine gute juristische Begleitung sehr wichtig ist."

An dieser Richtlinie orientierte sich Goetz Eilers von Beginn an, als Anfang der 70er-Jahre beim damaligen Bundesliga-Skandal massiv wie nie zuvor Auswüchse des Profifußballs den DFB erschüttert hatten und dieser als Konsequenz am 1. Dezember 1972 mit Eilers erstmals einen hauptamtlichen Juristen in seine Zentralverwaltung berief.

Bis dahin waren rechtliche Angelegenheiten im DFB ehrenamtlich erledigt worden, wobei der damalige Schatzmeister Dr. Hubert Claessen als Jurist die wesentlichen rechtlichen Dinge – mit externer Beratung – bearbeitet hatte. An fachspezifischer Basis für seine Arbeit fand Eilers, zuvor Richter in Darmstadt und Dieburg, damals in der DFB-Zentrale ein Exemplar der Satzung und Ordnungen vor – sowie Wilfried Straub, der als Ligasekretär in der DFB-Administration auch für die Sportgerichtsbarkeit zuständig war, und Eilers, wie dieser sagt, "eingehend und sehr kollegial eingearbeitet hat".

Zunächst war das DFB-Angebot, an dem Eilers die Kombination der besonderen juristischen Aufgabe mit ihrer Affinität zu seiner großen Sympathie für den Fußball gereizt hatte, auf drei Jahre begrenzt. "Dass zeitlich daraus mehr als das Zehnfache geworden ist, zeigt, dass ich mich mit der Herausforderung beim DFB sehr identifiziert habe und ich wegen der zuvor schon als Richter gewohnten Unabhängigkeit und Selbstverantwortung, die mir auch vom DFB zugestanden wurden, dort meine berufliche Selbstverwirklichung gefunden habe", resümiert Eilers 34 Jahre später. Daher stand, trotz etlicher Angebote wie die Manager-Offerte eines renommierten Bundesligisten, nie ernsthaft ein Wechsel zu einem anderen Arbeitsplatz zur Diskussion.

Längst gilt Eilers mit scharfsinnigem und humanistisch geschultem Esprit beim DFB und in der Welt des Sportrechts als Meister exakter juristischer Interpretation und geschliffener Ausdrucksweise, was sich gleichermaßen seiner Faszination für Logik wie für überzeugende Formulierungskunst verdankt. Dementsprechend verweist er bei seinem Rückzug in den Ruhestand als bedeutsame Hinterlassenschaft auf drei wesentliche Erkenntnisse und Errungenschaften während seiner Dienstzeit.

Drei wesentliche Erkenntnisse

Zum einen hat er schon frühzeitig die Erfahrung gemacht, dass "es unglaublich wichtig ist, Fachwissen einzubringen. Noch wichtiger ist aber ein harmonischer, sachdienlicher und damit produktiver Umgang der Hauptamtlichen mit den entsprechenden Verantwortlichen im Ehrenamt."

Zum andern glaubt Eilers, dass es gelungen sei, "in allen den Verband betreffenden Rechtsfragen eine Stabilität und eine national wie international anerkannte Leistungsfähigkeit zu hinterlassen, was uns hochrangige Vertreter der Sportwissenschaft immer wieder bestätigen." Dass dabei die Arbeit der Sportgerichtsbarkeit keinen Zweifel aufkommen lässt, hält Eilers, der in seinem Bereich das Prinzip der Unauffälligkeit favorisiert und daher gerade auch im Fußball "so wenig Juristerei wie möglich und nur so viel wie nötig" empfiehlt, für besonders bemerkenswert: "Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass der DFB, der ja juristisch ein Verein ist, staatlich anerkannte Rechtssprechung ausübt über hoch bezahlte Profis und Trainer und Klubs mit Millionen-Umsätzen. Das geht nur, wenn die Rechtsstaatlichkeit dieser Gerichtsbarkeit ohne jeden Zweifel ist."

Und zum Dritten hätten ganz wichtige Rechtsstreitigkeiten und Prozesse um die Richtigkeit von Verbandsentscheidungen, die seit der Strukturreform des deutschen Fußballs inzwischen in den Hintergrund getreten sind, zur Stabilisierung des Rechtssystems und der Anerkennung der Rechtsmäßigkeit der Entscheidungen von DFB-Gremien wie Bundestag und Vorstand beigetragen.

Aber auch als Personalchef und ständiger Stellvertreter des Generalsekretärs seit 1992 hinterlässt Eilers bei seinem Abschied klare Vorstellungen. Bei der Zusammenstellung einer leis-tungsfähigen Verwaltung "galt und gilt es darauf zu achten, kompetente, ehrgeizige und der Sache verpflichtete Mitarbeiter einzustellen, die in ihrem Auftreten bescheiden und vorbildlich sind. Die Personalführung wurde umso anspruchsvoller, da sich die Zahl von etwa 25 Angestellten im Jahr 1972 auf heute 150 Mitarbeiter vergrößert hat."

Als wirklich ärgerlich wertet Goetz Eilers bei seinem Rückblick ein Ereignis im juristischen Bereich. Beim so genannten Jägermeister-Prozess gegen Eintracht Braunschweig wollte der DFB unter allen Umständen das Einbringen von Werbung in den Vereinsnamen verhindern und erhielt für einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag beim Bundestag 1983 in Mannheim eine überwältigende Mehrheit. Allerdings verwarf dies der Bundesgerichtshof aus formaljuristischen Gründen. Eilers erinnert sich: "Wenige Wochen später wurde der ursprüngliche Beschluss zwar dann doch formvollendet in unsere Satzung aufgenommen. Der enorme Aufwand, mit dem wir dies erreicht haben, war trotzdem höchst unerfreulich."

Fast 30 Jahre Arbeit für die Liga

Es waren solche und andere Rechtsfragen gerade im Profi-Fußball, die Eilers von Beginn an besonders interessierten und ihn eigentlich zum DFB hatten wechseln lassen. Fast drei Jahrzehnte hat er in enger Kooperation mit Wilfried Straub vor allem auch für die Liga gearbeitet und dies als besondere Aufgabe in seinem Berufsleben empfunden. "Von daher gibt es keinen Zweifel, dass die Verselbstständigung der Liga ein gravierender Einschnitt für meinen Verantwortungsbereich war, selbst wenn die Sportgerichtsbarkeit beim DFB und der Bereich Anti-Doping in meiner Zuständigkeit blieben."

Kein gravierender Einschnitt, aber doch ein Haltepunkt in seiner DFB-Karriere stellt die Entscheidung zu Gunsten von Horst R. Schmidt 1992 bei der Berufung des neuen Generalsekretärs dar. "Natürlich hatte auch ich mir damals eine Chance ausgerechnet. Dennoch bin ich schon seit langem ohne Wenn und Aber von der Richtigkeit der damaligen Entscheidung überzeugt. Horst R. Schmidt hat über Jahre hinweg bewiesen, dass er an dieser Stelle der beste Mann ist. Das erkenne ich neidlos und kollegial an. Wir beide waren, das kann ich zum Abschluss meiner Zeit als DFB-Direktor sagen, an der Spitze der Geschäftsführung ein gutes Tandem."

Dies sieht Horst R. Schmidt genauso: "Aus der damaligen Konkurrenzsituation bei der Bewerbung um das Amt des Generalsekretärs ist eine sehr vertrauensvolle und kollegiale Kooperation zwischen uns entstanden. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass Goetz Eilers nicht nur im sportrechtlichen Umfeld ein großer Verlust ist für den DFB. Als Sportrechtler hat er international einen hervorragenden Namen. Unsere von ihm aufgebaute Sportgerichtsbarkeit hat ganz besondere Bezüge zur UEFA und FIFA."

Zudem sieht der Generalsekretär für sich persönlich in dem bevorstehenden Auseinandergehen einen Aderlass: "Er war in den vergangenen Jahren für mich ein wichtiger Wegbegleiter, nicht nur als mein Stellvertreter. Vor allem in seiner Doppelrolle als Chefjustitiar und Personalchef war er mir ein sehr wertvoller Helfer, den ich vermissen werde."

Für Eilers selbst schließt sich, wenn er nunmehr in den Ruhestand eintritt, der Kreis. Richter war er, bevor er zum DFB kam. Als Richter wird er auch als Pensionär tätig sein. Seit Jahren schlägt sich seine internationale Reputation in juristischen Institutionen der UEFA nieder, in deren Kontroll- und Disziplinarkommission er lange als Sportrichter tätig war. Seit Beginn der Spielzeit 2006/07 gehört er, auf fünf Jahre gewählt, dem Berufungssenat der UEFA (vergleichbar dem DFB-Bundesgericht) als Vize-Vorsitzender an. Ebenso wird er beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne für die Periode 2007 bis 2010 als Richter tätig sein. Außerdem steht der Vater von zwei Volljuristen ehrenamtlich für die DFB-Gerichtsbarkeit zur Verfügung, "falls man das wünscht". Darüber hinaus hat sich der Darmstädter vorgenommen, seine frühere Tätigkeit als Anwalt wieder aufzunehmen.

Zunächst aber hat er anlässlich seiner Verabschiedung einen ganz besonderen Wunsch: "Mit endlich wieder gewonnener Terminhoheit will ich auf keinen Fall den Kontakt zum Fußball verlieren."

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[bild1]Am Silvestertag verabschiedete sich Goetz Eilers aus der DFB-Geschäftsführung in den Ruhestand. Bereits am 22. Dezember hatte der langjährige Chefjustitiar, Personalchef und ständige Stellvertreter des Generalsekretärs, der vor 34 Jahren zum Deutschen Fußball-Bund (DFB) gekommen war, seinen letzten Arbeitstag in der DFB-Zentralverwaltung. DFB-Mitarbeiter Wolfgang Tobien porträtiert Goetz Eilers.



Er hätte wahrlich keinen Grund, sich in Bescheidenheit und Zurückhaltung zu üben. Große Verdienste hat er sich um die Rechtsprechung im deutschen Sport erworben und einen immensen Erfahrungsschatz in den vergangenen drei Jahrzehnten als Herr und Hüter des Rechts im DFB bei zahllosen Ermittlungen, Sitzungen und Entscheidungen angesammelt. So könnte Goetz Eilers mit Fug und Recht behaupten, dass ihm kein juristisches Problem im deutschen und internationalen Fußball und dort vor allem auch nichts Menschliches mehr fremd sei.



Mit berechtigtem Stolz könnte er darauf hinweisen, dass er in seiner 34 Jahre währenden Tätigkeit beim Deutschen Fußball-Bund der Verbandsgerichtsbarkeit des deutschen Fußballs Respekt und Anerkennung in der gesamten staatlichen Rechtsordnung verschafft hat. Und wenn sich in ihm als Leiter der Direktion "Recht, Personal, Verwaltung und Soziales" am heutigen 31. Dezember 2006 einer der wichtigsten und renommiertesten Sportrechtler in den Ruhestand verabschiedet, könnte der 65 Jahre alte DFB-Chefjustitiar voller Selbstbewusstsein auf die Meilensteine verweisen, die er national und international hinterlässt.



"Gute juristische Begleitung sehr wichtig"



Dünkel und Prahlerei sind jedoch Eilers' Sache nicht. Was er tat, erledigte er vielmehr im Interesse der Sache, um damit vor allem der rasant fortschreitenden Entwicklung des Fußballs gerecht zu werden. So betont er: "Die immer stärker und einflussreicher gewordene Kommerzialisierung des Fußballs führt zu einer Polarisierung, weshalb eine gute juristische Begleitung sehr wichtig ist."



An dieser Richtlinie orientierte sich Goetz Eilers von Beginn an, als Anfang der 70er-Jahre beim damaligen Bundesliga-Skandal massiv wie nie zuvor Auswüchse des Profifußballs den DFB erschüttert hatten und dieser als Konsequenz am 1. Dezember 1972 mit Eilers erstmals einen hauptamtlichen Juristen in seine Zentralverwaltung berief.



Bis dahin waren rechtliche Angelegenheiten im DFB ehrenamtlich erledigt worden, wobei der damalige Schatzmeister Dr. Hubert Claessen als Jurist die wesentlichen rechtlichen Dinge – mit externer Beratung – bearbeitet hatte. An fachspezifischer Basis für seine Arbeit fand Eilers, zuvor Richter in Darmstadt und Dieburg, damals in der DFB-Zentrale ein Exemplar der Satzung und Ordnungen vor – sowie Wilfried Straub, der als Ligasekretär in der DFB-Administration auch für die Sportgerichtsbarkeit zuständig war, und Eilers, wie dieser sagt, "eingehend und sehr kollegial eingearbeitet hat".



Zunächst war das DFB-Angebot, an dem Eilers die Kombination der besonderen juristischen Aufgabe mit ihrer Affinität zu seiner großen Sympathie für den Fußball gereizt hatte, auf drei Jahre begrenzt. "Dass zeitlich daraus mehr als das Zehnfache geworden ist, zeigt, dass ich mich mit der Herausforderung beim DFB sehr identifiziert habe und ich wegen der zuvor schon als Richter gewohnten Unabhängigkeit und Selbstverantwortung, die mir auch vom DFB zugestanden wurden, dort meine berufliche Selbstverwirklichung gefunden habe", resümiert Eilers 34 Jahre später. Daher stand, trotz etlicher Angebote wie die Manager-Offerte eines renommierten Bundesligisten, nie ernsthaft ein Wechsel zu einem anderen Arbeitsplatz zur Diskussion.



Längst gilt Eilers mit scharfsinnigem und humanistisch geschultem Esprit beim DFB und in der Welt des Sportrechts als Meister exakter juristischer Interpretation und geschliffener Ausdrucksweise, was sich gleichermaßen seiner Faszination für Logik wie für überzeugende Formulierungskunst verdankt. Dementsprechend verweist er bei seinem Rückzug in den Ruhestand als bedeutsame Hinterlassenschaft auf drei wesentliche Erkenntnisse und Errungenschaften während seiner Dienstzeit.



Drei wesentliche Erkenntnisse



Zum einen hat er schon frühzeitig die Erfahrung gemacht, dass "es unglaublich wichtig ist, Fachwissen einzubringen. Noch wichtiger ist aber ein harmonischer, sachdienlicher und damit produktiver Umgang der Hauptamtlichen mit den entsprechenden Verantwortlichen im Ehrenamt."



Zum andern glaubt Eilers, dass es gelungen sei, "in allen den Verband betreffenden Rechtsfragen eine Stabilität und eine national wie international anerkannte Leistungsfähigkeit zu hinterlassen, was uns hochrangige Vertreter der Sportwissenschaft immer wieder bestätigen." Dass dabei die Arbeit der Sportgerichtsbarkeit keinen Zweifel aufkommen lässt, hält Eilers, der in seinem Bereich das Prinzip der Unauffälligkeit favorisiert und daher gerade auch im Fußball "so wenig Juristerei wie möglich und nur so viel wie nötig" empfiehlt, für besonders bemerkenswert: "Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass der DFB, der ja juristisch ein Verein ist, staatlich anerkannte Rechtssprechung ausübt über hoch bezahlte Profis und Trainer und Klubs mit Millionen-Umsätzen. Das geht nur, wenn die Rechtsstaatlichkeit dieser Gerichtsbarkeit ohne jeden Zweifel ist."



Und zum Dritten hätten ganz wichtige Rechtsstreitigkeiten und Prozesse um die Richtigkeit von Verbandsentscheidungen, die seit der Strukturreform des deutschen Fußballs inzwischen in den Hintergrund getreten sind, zur Stabilisierung des Rechtssystems und der Anerkennung der Rechtsmäßigkeit der Entscheidungen von DFB-Gremien wie Bundestag und Vorstand beigetragen.



Aber auch als Personalchef und ständiger Stellvertreter des Generalsekretärs seit 1992 hinterlässt Eilers bei seinem Abschied klare Vorstellungen. Bei der Zusammenstellung einer leis-tungsfähigen Verwaltung "galt und gilt es darauf zu achten, kompetente, ehrgeizige und der Sache verpflichtete Mitarbeiter einzustellen, die in ihrem Auftreten bescheiden und vorbildlich sind. Die Personalführung wurde umso anspruchsvoller, da sich die Zahl von etwa 25 Angestellten im Jahr 1972 auf heute 150 Mitarbeiter vergrößert hat."



Als wirklich ärgerlich wertet Goetz Eilers bei seinem Rückblick ein Ereignis im juristischen Bereich. Beim so genannten Jägermeister-Prozess gegen Eintracht Braunschweig wollte der DFB unter allen Umständen das Einbringen von Werbung in den Vereinsnamen verhindern und erhielt für einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag beim Bundestag 1983 in Mannheim eine überwältigende Mehrheit. Allerdings verwarf dies der Bundesgerichtshof aus formaljuristischen Gründen. Eilers erinnert sich: "Wenige Wochen später wurde der ursprüngliche Beschluss zwar dann doch formvollendet in unsere Satzung aufgenommen. Der enorme Aufwand, mit dem wir dies erreicht haben, war trotzdem höchst unerfreulich."



Fast 30 Jahre Arbeit für die Liga



Es waren solche und andere Rechtsfragen gerade im Profi-Fußball, die Eilers von Beginn an besonders interessierten und ihn eigentlich zum DFB hatten wechseln lassen. Fast drei Jahrzehnte hat er in enger Kooperation mit Wilfried Straub vor allem auch für die Liga gearbeitet und dies als besondere Aufgabe in seinem Berufsleben empfunden. "Von daher gibt es keinen Zweifel, dass die Verselbstständigung der Liga ein gravierender Einschnitt für meinen Verantwortungsbereich war, selbst wenn die Sportgerichtsbarkeit beim DFB und der Bereich Anti-Doping in meiner Zuständigkeit blieben."



Kein gravierender Einschnitt, aber doch ein Haltepunkt in seiner DFB-Karriere stellt die Entscheidung zu Gunsten von Horst R. Schmidt 1992 bei der Berufung des neuen Generalsekretärs dar. "Natürlich hatte auch ich mir damals eine Chance ausgerechnet. Dennoch bin ich schon seit langem ohne Wenn und Aber von der Richtigkeit der damaligen Entscheidung überzeugt. Horst R. Schmidt hat über Jahre hinweg bewiesen, dass er an dieser Stelle der beste Mann ist. Das erkenne ich neidlos und kollegial an. Wir beide waren, das kann ich zum Abschluss meiner Zeit als DFB-Direktor sagen, an der Spitze der Geschäftsführung ein gutes Tandem."



[bild2]Dies sieht Horst R. Schmidt genauso: "Aus der damaligen Konkurrenzsituation bei der Bewerbung um das Amt des Generalsekretärs ist eine sehr vertrauensvolle und kollegiale Kooperation zwischen uns entstanden. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass Goetz Eilers nicht nur im sportrechtlichen Umfeld ein großer Verlust ist für den DFB. Als Sportrechtler hat er international einen hervorragenden Namen. Unsere von ihm aufgebaute Sportgerichtsbarkeit hat ganz besondere Bezüge zur UEFA und FIFA."



Zudem sieht der Generalsekretär für sich persönlich in dem bevorstehenden Auseinandergehen einen Aderlass: "Er war in den vergangenen Jahren für mich ein wichtiger Wegbegleiter, nicht nur als mein Stellvertreter. Vor allem in seiner Doppelrolle als Chefjustitiar und Personalchef war er mir ein sehr wertvoller Helfer, den ich vermissen werde."



Für Eilers selbst schließt sich, wenn er nunmehr in den Ruhestand eintritt, der Kreis. Richter war er, bevor er zum DFB kam. Als Richter wird er auch als Pensionär tätig sein. Seit Jahren schlägt sich seine internationale Reputation in juristischen Institutionen der UEFA nieder, in deren Kontroll- und Disziplinarkommission er lange als Sportrichter tätig war. Seit Beginn der Spielzeit 2006/07 gehört er, auf fünf Jahre gewählt, dem Berufungssenat der UEFA (vergleichbar dem DFB-Bundesgericht) als Vize-Vorsitzender an. Ebenso wird er beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne für die Periode 2007 bis 2010 als Richter tätig sein. Außerdem steht der Vater von zwei Volljuristen ehrenamtlich für die DFB-Gerichtsbarkeit zur Verfügung, "falls man das wünscht". Darüber hinaus hat sich der Darmstädter vorgenommen, seine frühere Tätigkeit als Anwalt wieder aufzunehmen.



Zunächst aber hat er anlässlich seiner Verabschiedung einen ganz besonderen Wunsch: "Mit endlich wieder gewonnener Terminhoheit will ich auf keinen Fall den Kontakt zum Fußball verlieren."