DFB-Bundestag: Talentförderung wird forciert

Ein positives Fazit zog DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder nach dem außerordentlichen Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag in Frankfurt/Main. Mayer-Vorfelder lobte die solidarische Art, wie Profi- und Amateurvereine miteinander umgangen waren, und freute sich über die erzielten Ergebnisse: "Es sind wichtige und grundlegende Entscheidungen getroffen worden."

Der Bundestag hatte mit einer Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer des Amok-Laufes am Erfurter Gutenberg-Gymnasium begonnen. In seiner Eröffnungsrede drückte Mayer-Vorfelder nochmals sein Bestürzen über die Ereignisse in der thüringischen Landeshauptstadt aus und wies mit Nachdruck auf die soziale Verantwortung hin, die auch DFB zu übernehmen habe, um derartige Vorfälle zukünftig schon im Vorfeld zu verhindern. Im Anschluss an die Rede Mayer-Vorfelders begannen die 256 Delegierten, über das umfangreiche Paket von Anträgen abzustimmen.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

Ab dem Spieljahr 2003/2004 wird die Zuständigkeit für die Regionalligen von den Regionalverbänden auf den DFB übertragen werden. Dies geschieht auch angesichts der Tatsache, dass der DFB bereits heute in wichtigen Fragen - zum Beispiel TV- und VBG-Verhandlungen, Lizenzierung und Sicherheitsangelegenheiten - die Verantwortung trägt. DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder wies bereits im Vorfeld ausdrücklich darauf hin, dass dies nichts mit dem Bestand der Regionalverbände zu tun habe. Ihnen falle aus Sicht des DFB-Präsidiums auch weiterhin eine unverzichtbare sportpolitische Funktion zu. Deshalb wurde beschlossen, dass die Durchführung des operativen Geschäftes im seitherigen Umfang - mit Ausnahme der Sportgerichtsbarkeit - auch weiterhin von den Geschäftsstellen der Regionalverbände Nordostdeutscher FV für die Regionalliga Nord beziehungsweise Süddeutscher FV für die Regionalliga Süd wahrgenommen wird.

Ein weiterer Antrag thematisierte die Regelung der Spielberechtigung in den Regional- und Oberligen. Ab der Saison 2002/2003 müssen mindestens vier für DFB-Auswahlteams spielberechtigte U 24-Spieler, darunter mindestens ein U 21-Spieler, auf dem insgesamt 18 Spieler umfassenden Spielberichtsbogen aufgeführt werden. Ab der Saison 2003/2004 müssen es dann sechs für DFB-Auswahlteams spielberechtigte U 24-Spieler, davon mindestens zwei U 21-Spieler, sein. Die bisherige Altersbegrenzung (U 24) von Lizenzspielern in Amateur-Mannschaften ist modifiziert worden - derart, dass zukünftig auch drei Lizenzspieler Ü 24 eingesetzt werden dürfen, allerdings nicht mehr während der letzten vier Spieltage einer Saison. Diese Regelungen sollen insbesondere für junge Spieler, die für DFB-Auswahlteams spielberechtigt sind, bessere Einsatzmöglichkeiten unter Wettbewerbs-Bedingungen als Ergänzung des Nachwuchsförderprogramms schaffen.

Angenommen wurde ein Antrag zur Einführung einer dreigeteilten A-Junioren-Bundesliga ab der Saison 2003/2004, der zuvor bereits das positive Votum des Bundesjugendtages gefunden hatte. Auch dem Antrag auf Einführung einer zweigeteilten 2. Frauen-Bundesliga wurde entsprochen. Dieser ging auf einen Beschluss des DFB-Bundestages 2001 in Magdeburg zurück, der den Vorstand beauftragt hatte, die Einführung einer solchen Spielklasse zur Saison 2004/2005 zu ermöglichen.

Das neue FIFA-Reglement betreffend Status und Transfer von Spielern hat die Nationalverbände vor eine schwierige Aufgabe gestellt. Die Harmonisierung von FIFA- und DFB-Recht wird nun bis zum Beginn der neuen Spielzeit vollzogen werden. Die eingesetzte Fachkommission hatte ein umfassendes Antragspaket vorgelegt, das nur unumgänglich notwendige Änderungen von Vereinswechselbestimmungen vorsah. In Anlehnung an die FIFA-Begriffe wird es künftig den Amateur (wie bisher), den Nicht-Amateur ohne Lizenz (bisher Vertragsamateur) und den Nicht-Amateur mit Lizenz (bisher Lizenzspieler) geben.

Außerdem wird es im Hinblick auf zwingende Vorgaben der FIFA künftig zwei einheitliche Wechselperioden (1. Juli bis 31. August und 1. Januar bis 31. Januar) mit der Maßgabe geben, dass die erste Wechselperiode bereits nach Ende des abgelaufenen Spieljahres beginnt. Überarbeitet wurde in Anlehnung an das FIFA-Reglement auch das Entschädigungssystem. Dabei sind für Spieler bis zu einem Alter von 23 Jahre, die erstmals Nicht-Amateur werden, Entschädigungen an die vorherigen Vereine zu zahlen.

Verabschiedet wurde von den Delegierten des Weiteren die neue Ausbildungsordnung des DFB und eine Neufassung der Trainerordnung.

Außerdem stimmte das Plenum dem DFB-Talentförderprogramm zu, in das der Deutsche Fußball-Bund jährlich rund zehn Millionen Euro investiert. Etwa 22.000 Mädchen und Jungen werden ab Sommer 2002 einmal pro Woche von 1200 Trainern in 390 Stützpunkten flächendeckend betreut. Inhaltlich war das Konzept bereits beschlossen gewesen, der DFB-Bundestag stimmte noch zur endgültigen Finanzierung zu. [ps]


Ein positives Fazit zog DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder nach dem außerordentlichen Bundestag des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB) am Freitag in Frankfurt/Main. Mayer-Vorfelder lobte die solidarische Art, wie Profi- und
Amateurvereine miteinander umgangen waren, und freute sich über die erzielten Ergebnisse: "Es sind wichtige und
grundlegende Entscheidungen getroffen worden."



Der Bundestag hatte mit einer Schweigeminute zum Gedenken an die Opfer des Amok-Laufes am Erfurter
Gutenberg-Gymnasium begonnen. In seiner Eröffnungsrede drückte Mayer-Vorfelder nochmals sein Bestürzen über die
Ereignisse in der thüringischen Landeshauptstadt aus und wies mit Nachdruck auf die soziale Verantwortung hin, die auch
DFB zu übernehmen habe, um derartige Vorfälle zukünftig schon im Vorfeld zu verhindern. Im Anschluss an die Rede
Mayer-Vorfelders begannen die 256 Delegierten, über das umfangreiche Paket von Anträgen abzustimmen.



Die Beschlüsse im Einzelnen:



Ab dem Spieljahr 2003/2004 wird die Zuständigkeit für die Regionalligen von den Regionalverbänden auf den DFB
übertragen werden. Dies geschieht auch angesichts der Tatsache, dass der DFB bereits heute in wichtigen Fragen - zum
Beispiel TV- und VBG-Verhandlungen, Lizenzierung und Sicherheitsangelegenheiten - die Verantwortung trägt.
DFB-Präsident Gerhard Mayer-Vorfelder wies bereits im Vorfeld ausdrücklich darauf hin, dass dies nichts mit dem
Bestand der Regionalverbände zu tun habe. Ihnen falle aus Sicht des DFB-Präsidiums auch weiterhin eine unverzichtbare
sportpolitische Funktion zu. Deshalb wurde beschlossen, dass die Durchführung des operativen Geschäftes im
seitherigen Umfang - mit Ausnahme der Sportgerichtsbarkeit - auch weiterhin von den Geschäftsstellen der
Regionalverbände Nordostdeutscher FV für die Regionalliga Nord beziehungsweise Süddeutscher FV für die Regionalliga
Süd wahrgenommen wird.



Ein weiterer Antrag thematisierte die Regelung der Spielberechtigung in den Regional- und Oberligen. Ab der Saison
2002/2003 müssen mindestens vier für DFB-Auswahlteams spielberechtigte U 24-Spieler, darunter mindestens ein
U 21-Spieler, auf dem insgesamt 18 Spieler umfassenden Spielberichtsbogen aufgeführt werden. Ab der Saison
2003/2004 müssen es dann sechs für DFB-Auswahlteams spielberechtigte U 24-Spieler, davon mindestens zwei
U 21-Spieler, sein. Die bisherige Altersbegrenzung (U 24) von Lizenzspielern in Amateur-Mannschaften ist modifiziert
worden - derart, dass zukünftig auch drei Lizenzspieler Ü 24 eingesetzt werden dürfen, allerdings nicht mehr während der
letzten vier Spieltage einer Saison. Diese Regelungen sollen insbesondere für junge Spieler, die für DFB-Auswahlteams
spielberechtigt sind, bessere Einsatzmöglichkeiten unter Wettbewerbs-Bedingungen als Ergänzung des
Nachwuchsförderprogramms schaffen.



Angenommen wurde ein Antrag zur Einführung einer dreigeteilten A-Junioren-Bundesliga ab der Saison 2003/2004, der
zuvor bereits das positive Votum des Bundesjugendtages gefunden hatte. Auch dem Antrag auf Einführung einer
zweigeteilten 2. Frauen-Bundesliga wurde entsprochen. Dieser ging auf einen Beschluss des DFB-Bundestages 2001 in
Magdeburg zurück, der den Vorstand beauftragt hatte, die Einführung einer solchen Spielklasse zur Saison 2004/2005 zu
ermöglichen.



Das neue FIFA-Reglement betreffend Status und Transfer von Spielern hat die Nationalverbände vor eine schwierige
Aufgabe gestellt. Die Harmonisierung von FIFA- und DFB-Recht wird nun bis zum Beginn der neuen Spielzeit vollzogen
werden. Die eingesetzte Fachkommission hatte ein umfassendes Antragspaket vorgelegt, das nur unumgänglich
notwendige Änderungen von Vereinswechselbestimmungen vorsah. In Anlehnung an die FIFA-Begriffe wird es künftig den
Amateur (wie bisher), den Nicht-Amateur ohne Lizenz (bisher Vertragsamateur) und den Nicht-Amateur mit Lizenz (bisher
Lizenzspieler) geben.



Außerdem wird es im Hinblick auf zwingende Vorgaben der FIFA künftig zwei einheitliche Wechselperioden (1. Juli bis 31.
August und 1. Januar bis 31. Januar) mit der Maßgabe geben, dass die erste Wechselperiode bereits nach Ende des
abgelaufenen Spieljahres beginnt. Überarbeitet wurde in Anlehnung an das FIFA-Reglement auch das
Entschädigungssystem. Dabei sind für Spieler bis zu einem Alter von 23 Jahre, die erstmals Nicht-Amateur werden,
Entschädigungen an die vorherigen Vereine zu zahlen.



Verabschiedet wurde von den Delegierten des Weiteren die neue Ausbildungsordnung des DFB und eine Neufassung der
Trainerordnung.



Außerdem stimmte das Plenum dem DFB-Talentförderprogramm zu, in das der Deutsche Fußball-Bund jährlich rund zehn
Millionen Euro investiert. Etwa 22.000 Mädchen und Jungen werden ab Sommer 2002 einmal pro Woche von 1200
Trainern in 390 Stützpunkten flächendeckend betreut. Inhaltlich war das Konzept bereits beschlossen gewesen, der
DFB-Bundestag stimmte noch zur endgültigen Finanzierung zu.