DFB-Bundestag: Strukturreform einstimmig verabschiedet

Eine umfassende Strukturreform hat der außerordentliche DFB-Bundestag am Samstag in Mainz einstimmig verabschiedet. Dadurch erhalten die Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga als eigener Verband eine statuarisch und juristisch abgesicherte Selbständigkeit. Wesentlich ist dabei, dass die Einheit des deutschen Fußballs gewahrt bleibt, denn über alle nationalen und internationalen Angelegenheiten wird auch zukünftig gemeinsam entschieden.

Die 202 stimmberechtigten Delegierten stimmten bei der Plenarsitzung in der Rheingoldhalle einem Grundlagenvertrag zu, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten, auch und besonders im wirtschaftlichen Bereich, zwischen DFB und Liga-Verband verankert sind.

Einer der wichtigsten Punkte im Grundlagenvertrag ist die Verzahnung zwischen dem Profi- und dem Amateur-Fußball, also mit einer Auf- und Abstiegsregelung zwischen der 2. Bundesliga und der Regionalliga. Am Pokal-Wettbewerb werden auch in Zukunft die Lizenz-Vereine und die Amateur-Vertreter gemeinsam teilnehmen. Bestehen bleibt die Abstellungspflicht für die Nationalmannschaften. Zum Schutz des Amateur-Fußballs werden auch weiterhin sonntags bis 17.30 Uhr keine Bundesligaspiele angesetzt und vorher stattfindende Begegnungen der 2. Bundesliga nicht im frei empfangbaren Fernsehen übertragen. Weiterhin bleibt die Verpflichtung einer zeitnahen Berichterstattung der Bundesligaspiele im Free-TV.

Als Finanzausgleich zahlt der neue Liga-Verband drei Prozent der Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Media-Verwertung an den DFB, pro Saison mindestens 25 Millionen Mark. Für die Leistungen der Liga wird der DFB 25 Prozent seiner Länderspiel-Einnahmen an den neuen Verband überweisen, mindestens einen Betrag von acht Millionen Mark pro Jahr. Der DFB übernimmt ebenfalls die Abstellungs-Entschädigungen für die Vereine und die Versicherungsprämien für die Nationalspieler im bisherigen Umfang. Pro Jahr entspricht dies einem Gesamtvolumen von mindestens 11,5 Millionen Mark.

Beim DFB verbleiben neben den Nationalmannschaften das Schiedsrichterwesen, die Rechtsprechung, die gesamte Talentförderung und alle anderen Bereiche verbleiben, die bisher schon auf ehren- und hauptamtlicher Ebene abgedeckt werden. DFB und Liga-Verband haben ihren gemeinsamen Sitz in Frankfurt/Main.

Hinsichtlich der Einrichtung des Liga-Verbandes hatten in vorangegangenen Sitzungen am Donnerstag und Freitag schon der DFB-Ligaausschuss und die Versammlung der 36 Lizenz-Vereine einer Vorlage zugestimmt. Danach ist der Ligaausschuss mit den Vorbereitungen für die Gründung eines Liga-Verbandes e.V. beauftragt und legt bis zur zweiten Oktober-Hälfte 2000 die Rahmenbedingungen für die Gründung abschließend fest. Zur Beratung des Satzungs-Entwurfes und eventueller weiterer Ordnungen findet am 28. November 2000 eine Versammlung der Lizenz-Vereine statt. Bis spätestens zum Ende des Jahres 2000 erfolgen die Gründung des Liga-Verbandes e.V. sowie die Verabschiedung der Satzung, eines Liga-Statuts und eventueller weiterer Ordnungen einschließlich der Wahl des Vorstandes und der Organ-Mitglieder durch die Ver-sammlung der Lizenz-Vereine.

Höchstes DFB-Verbandsorgan bleibt nach wie vor der Bundestag, allerdings mit einem anderen Stimmenverhältnis als bisher. Die Landesverbände haben künftig 130 Stimmen, die Regionalverbände zehn und der neue Liga-Verband 80. Weitere 34 Stimmen entfallen nach dem Grundlagenvertrag auf Präsidium und Vorstand. Da in diesen beiden Gremien zwölf Vertreter der Liga tätig sind, besäße der Profi-Fußball mit insgesamt 92 Stimmen eine Sperrminorität, denn für Satzungsänderungen ist generell eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Das Präsidium besteht künftig aus zehn (bisher sieben) Personen und deckt weitgehend die Aufgaben des Vorstandes ab. Ihm sollen mit Sitz und Stimme der Präsident, der Liga-Präsident, der Schatzmeister, sechs Vizepräsidenten - einer aus der Liga kommt und fünf den Regionalverbänden - sowie der Generalsekretär angehören. Diese Zahl kann sich durch den Präsidenten des WM-Organisationskomitees 2006 erhöhen, sofern er nicht bereits in das Präsidium gewählt worden ist. Erweitert werden die Kompetenzen des Vorstandes, der künftig aus 34 Personen besteht und die Aufgaben des seitherigen Beirats übernimmt.

Bis auf einzelne Änderungen der Finanzordnung und Geschäftsordnung treten die Beschlüsse des außerordentlichen Bundestages zum nächsten ordentlichen Bundestag am 27./28. April 2001 in Magdeburg in Kraft. Schon vorher wird nach einem in Mainz verabschiedeten Antrag die Zuständigkeit für das Lizenzierungsverfahren zur kommenden Spielzeit 2001/2002 auf den Liga-Verband übertragen. Grund dafür ist, dass das schon vor dem Bundestag in Magdeburg beginnende Lizenzierungsverfahren anderenfalls in erster Instanz durch den DFB und in zweiter Instanz durch den Liga-Verband abgewickelt worden wäre.

Der Plenarsitzung in der Rheingoldhalle voraus gingen am 28. und 29. September Sitzungen von DFB-Präsidium, -Vorstand, -Beirat und -Ligaausschuss sowie die Versammlung der Lizenz-Vereine.

Das Programm beim außerordentlichen DFB-Bundestag in Mainz:

28.09.2000 Sitzung des DFB-Präsidiums 11.00 Uhr Sitzung des DFB-Ligaausschusses 15.00 Uhr

29.09.2000 Sitzung des DFB-Vorstands 09.00 Uhr Sitzung des DFB-Beirats 13.00 Uhr Versammlung der Lizenz-Vereine 15.30 Uhr

30.09.2000 Außerordentlicher DFB-Bundestag, Rheingoldhalle 09.00 Uhr Plenarsitzung [wn]


Eine umfassende Strukturreform hat der
außerordentliche DFB-Bundestag am
Samstag in Mainz einstimmig
verabschiedet. Dadurch erhalten die
Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga
als eigener Verband eine statuarisch und
juristisch abgesicherte Selbständigkeit.
Wesentlich ist dabei, dass die Einheit des
deutschen Fußballs gewahrt bleibt, denn
über alle nationalen und internationalen
Angelegenheiten wird auch zukünftig
gemeinsam entschieden.



Die 202 stimmberechtigten Delegierten
stimmten bei der Plenarsitzung in der
Rheingoldhalle einem Grundlagenvertrag
zu, in dem die gegenseitigen Rechte und
Pflichten, auch und besonders im
wirtschaftlichen Bereich, zwischen DFB und Liga-Verband verankert
sind.



Einer der wichtigsten Punkte im Grundlagenvertrag ist die Verzahnung
zwischen dem Profi- und dem Amateur-Fußball, also mit einer Auf- und
Abstiegsregelung zwischen der 2. Bundesliga und der Regionalliga. Am
Pokal-Wettbewerb werden auch in Zukunft die Lizenz-Vereine und die
Amateur-Vertreter gemeinsam teilnehmen. Bestehen bleibt die
Abstellungspflicht für die Nationalmannschaften. Zum Schutz des
Amateur-Fußballs werden auch weiterhin sonntags bis 17.30 Uhr keine
Bundesligaspiele angesetzt und vorher stattfindende Begegnungen der
2. Bundesliga nicht im frei empfangbaren Fernsehen übertragen.
Weiterhin bleibt die Verpflichtung einer zeitnahen Berichterstattung der
Bundesligaspiele im Free-TV.



Als Finanzausgleich zahlt der neue Liga-Verband drei Prozent der
Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Media-Verwertung an den DFB,
pro Saison mindestens 25 Millionen Mark. Für die Leistungen der Liga
wird der DFB 25 Prozent seiner Länderspiel-Einnahmen an den neuen
Verband überweisen, mindestens einen Betrag von acht Millionen Mark
pro Jahr. Der DFB übernimmt ebenfalls die
Abstellungs-Entschädigungen für die Vereine und die
Versicherungsprämien für die Nationalspieler im bisherigen Umfang.
Pro Jahr entspricht dies einem Gesamtvolumen von mindestens 11,5
Millionen Mark.



Beim DFB verbleiben neben den Nationalmannschaften das
Schiedsrichterwesen, die Rechtsprechung, die gesamte
Talentförderung und alle anderen Bereiche verbleiben, die bisher schon
auf ehren- und hauptamtlicher Ebene abgedeckt werden. DFB und
Liga-Verband haben ihren gemeinsamen Sitz in Frankfurt/Main.



Hinsichtlich der Einrichtung des Liga-Verbandes hatten in
vorangegangenen Sitzungen am Donnerstag und Freitag schon der
DFB-Ligaausschuss und die Versammlung der 36 Lizenz-Vereine einer
Vorlage zugestimmt. Danach ist der Ligaausschuss mit den
Vorbereitungen für die Gründung eines Liga-Verbandes e.V. beauftragt
und legt bis zur zweiten Oktober-Hälfte 2000 die Rahmenbedingungen
für die Gründung abschließend fest. Zur Beratung des
Satzungs-Entwurfes und eventueller weiterer Ordnungen findet am 28.
November 2000 eine Versammlung der Lizenz-Vereine statt. Bis
spätestens zum Ende des Jahres 2000 erfolgen die Gründung des
Liga-Verbandes e.V. sowie die Verabschiedung der Satzung, eines
Liga-Statuts und eventueller weiterer Ordnungen einschließlich der Wahl
des Vorstandes und der Organ-Mitglieder durch die Ver-sammlung der
Lizenz-Vereine.



Höchstes DFB-Verbandsorgan bleibt nach wie vor der Bundestag,
allerdings mit einem anderen Stimmenverhältnis als bisher. Die
Landesverbände haben künftig 130 Stimmen, die Regionalverbände
zehn und der neue Liga-Verband 80. Weitere 34 Stimmen entfallen
nach dem Grundlagenvertrag auf Präsidium und Vorstand. Da in diesen
beiden Gremien zwölf Vertreter der Liga tätig sind, besäße der
Profi-Fußball mit insgesamt 92 Stimmen eine Sperrminorität, denn für
Satzungsänderungen ist generell eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.



Das Präsidium besteht künftig aus zehn (bisher sieben) Personen und
deckt weitgehend die Aufgaben des Vorstandes ab. Ihm sollen mit Sitz
und Stimme der Präsident, der Liga-Präsident, der Schatzmeister,
sechs Vizepräsidenten - einer aus der Liga kommt und fünf den
Regionalverbänden - sowie der Generalsekretär angehören. Diese Zahl
kann sich durch den Präsidenten des WM-Organisationskomitees 2006
erhöhen, sofern er nicht bereits in das Präsidium gewählt worden ist.
Erweitert werden die Kompetenzen des Vorstandes, der künftig aus 34
Personen besteht und die Aufgaben des seitherigen Beirats übernimmt.



Bis auf einzelne Änderungen der Finanzordnung und Geschäftsordnung
treten die Beschlüsse des außerordentlichen Bundestages zum
nächsten ordentlichen Bundestag am 27./28. April 2001 in Magdeburg
in Kraft. Schon vorher wird nach einem in Mainz verabschiedeten
Antrag die Zuständigkeit für das Lizenzierungsverfahren zur
kommenden Spielzeit 2001/2002 auf den Liga-Verband übertragen.
Grund dafür ist, dass das schon vor dem Bundestag in Magdeburg
beginnende Lizenzierungsverfahren anderenfalls in erster Instanz durch
den DFB und in zweiter Instanz durch den Liga-Verband abgewickelt
worden wäre.



Der Plenarsitzung in der Rheingoldhalle voraus gingen am 28. und 29.
September Sitzungen von DFB-Präsidium, -Vorstand, -Beirat und
-Ligaausschuss sowie die Versammlung der Lizenz-Vereine.



Das Programm beim außerordentlichen DFB-Bundestag in Mainz:



28.09.2000 Sitzung des DFB-Präsidiums 11.00 Uhr

Sitzung des DFB-Ligaausschusses 15.00 Uhr


29.09.2000 Sitzung des DFB-Vorstands 09.00 Uhr

Sitzung des DFB-Beirats 13.00 Uhr

Versammlung der Lizenz-Vereine 15.30 Uhr


30.09.2000 Außerordentlicher DFB-Bundestag, Rheingoldhalle 09.00 Uhr
Plenarsitzung