DFB-Bundestag bestätigt Grundlagenvertrag

Der DFB-Bundestag in Frankfurt am Main hat den Grundlagenvertrag zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der DFL Deutsche Fußball Liga vom 14. Oktober 2016 und den diesbezüglichen Beschluss des DFB-Bundestages vom 4. November 2016 unter Einschluss der Zusatzvereinbarung und der Leitlinien zur Verwendung von Persönlichkeitsrechten und anderer Rechte der A-Nationalspieler einstimmig bestätigt.

Die Regelungen wurden den Delegierten des DFB-Bundestages erneut vorgelegt, weil ihnen bei der Abstimmung im November 2016 die Inhalte der Zusatzvereinbarung, auf die im Grundlagenvertrag Bezug genommen wird, zwar zugänglich waren, ihnen der Wortlaut der Zusatzvereinbarung aber nicht vorgelegen hatte. Der Grundlagenvertrag regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie die Zahlungsflüsse zwischen DFB und DFL.

Der 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sagt: "Der Grundlagenvertrag war auch ohne die erneute Abstimmung wirksam. Es ist dennoch wichtig, nun noch mehr Klarheit zu haben. Der Vorwurf der Heimlichtuerei war vorher schon unbegründet, nun ist er vollends haltlos. Grundlagenvertrag und Zusatzvereinbarung stellen in ihrer Gesamtheit einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen zwischen Amateuren und Profis dar. Beide Seiten profitieren davon."

[dfb]

Der DFB-Bundestag in Frankfurt am Main hat den Grundlagenvertrag zwischen dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der DFL Deutsche Fußball Liga vom 14. Oktober 2016 und den diesbezüglichen Beschluss des DFB-Bundestages vom 4. November 2016 unter Einschluss der Zusatzvereinbarung und der Leitlinien zur Verwendung von Persönlichkeitsrechten und anderer Rechte der A-Nationalspieler einstimmig bestätigt.

Die Regelungen wurden den Delegierten des DFB-Bundestages erneut vorgelegt, weil ihnen bei der Abstimmung im November 2016 die Inhalte der Zusatzvereinbarung, auf die im Grundlagenvertrag Bezug genommen wird, zwar zugänglich waren, ihnen der Wortlaut der Zusatzvereinbarung aber nicht vorgelegen hatte. Der Grundlagenvertrag regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie die Zahlungsflüsse zwischen DFB und DFL.

Der 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sagt: "Der Grundlagenvertrag war auch ohne die erneute Abstimmung wirksam. Es ist dennoch wichtig, nun noch mehr Klarheit zu haben. Der Vorwurf der Heimlichtuerei war vorher schon unbegründet, nun ist er vollends haltlos. Grundlagenvertrag und Zusatzvereinbarung stellen in ihrer Gesamtheit einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen zwischen Amateuren und Profis dar. Beide Seiten profitieren davon."