DFB-Bundesgericht weist zwei Berufungen des FC Augsburg zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufungen von Bundesligist FC Augsburg gegen am 5. Juli 2022 vom DFB-Sportgericht im schriftlichen Verfahren verhängte Geldstrafen wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in einer Gesamthöhe von 21.000 Euro im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. 

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 3. April 2022 brannten Augsburger Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab, wofür eine Geldstrafe von 10.000 Euro verhängt wurde. Darüber hinaus zündeten Augsburger Anhänger während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 24. April 2022 mindestens zehn Bengalische Feuer und einen grünen Rauchkörper, wofür vom DFB-Sportgericht auf der Grundlage des Strafzumessungsleitfadens eine Geldstrafe von 11.000 Euro ausgesprochen wurde.

[dfb]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufungen von Bundesligist FC Augsburg gegen am 5. Juli 2022 vom DFB-Sportgericht im schriftlichen Verfahren verhängte Geldstrafen wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in einer Gesamthöhe von 21.000 Euro im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. 

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 3. April 2022 brannten Augsburger Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab, wofür eine Geldstrafe von 10.000 Euro verhängt wurde. Darüber hinaus zündeten Augsburger Anhänger während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 24. April 2022 mindestens zehn Bengalische Feuer und einen grünen Rauchkörper, wofür vom DFB-Sportgericht auf der Grundlage des Strafzumessungsleitfadens eine Geldstrafe von 11.000 Euro ausgesprochen wurde.