DFB-Bundesgericht weist Uerdinger Beschwerde gegen Punktabzug zurück

Nach dem Spielausschuss und dem Präsidium hat nun als letzte Instanz auch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Beschwerde des Drittligisten KFC Uerdingen gegen den Abzug von drei Punkten zurückgewiesen. Der DFB-Spielausschuss hatte am 12. Februar 2021 den Punktabzug aufgrund des Uerdinger Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beschlossen und dem danach hiergegen eingelegten Widerspruch nicht abgeholfen. Anschließend hatte das DFB-Präsidium am 31. März 2021 die Entscheidungen des Spielausschusses bestätigt.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt zum heutigen Urteil: "Wenn ein Verein Insolvenz anmeldet oder anmelden muss, hat dies laut Spielordnung einen Punktabzug zur Folge. Diese spieltechnische Korrektur ist erforderlich, um die Chancengleichheit zu den Vereinen zu erhalten, die mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln so wirtschaften, dass sie nicht in Insolvenz geraten."

Grundlage ist DFB-Spielordnung

Grundlage des Punktabzugs ist § 6 Nr. 6. b) der DFB-Spielordnung. Dort ist für die Saison 2020/2021 festgehalten: Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft drei Punkte aberkannt.

Normalerweise ist in solchen Fällen in der 3. Liga ein Abzug von neun Punkten vorgesehen. Aufgrund der Corona-Krise gilt aktuell eine Ausnahmeregelung. In der vergangenen Saison waren Punktabzüge aufgrund von Insolvenzanträgen in der 3. Liga komplett aufgehoben, in der Saison 2020/2021 ist die Rechtsfolge auf drei Punkte reduziert. Diese Ausnahmeregelung läuft zum Ende der Spielzeit 2020/2021 aus.

Der Punktabzug wurde statutengemäß im Februar mit sofortiger Wirkung vollzogen. Der KFC Uerdingen weist aktuell 33 Zähler in der 3. Liga auf und belegt damit Platz 18 in der Tabelle.

[mm]

Nach dem Spielausschuss und dem Präsidium hat nun als letzte Instanz auch das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Beschwerde des Drittligisten KFC Uerdingen gegen den Abzug von drei Punkten zurückgewiesen. Der DFB-Spielausschuss hatte am 12. Februar 2021 den Punktabzug aufgrund des Uerdinger Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beschlossen und dem danach hiergegen eingelegten Widerspruch nicht abgeholfen. Anschließend hatte das DFB-Präsidium am 31. März 2021 die Entscheidungen des Spielausschusses bestätigt.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt zum heutigen Urteil: "Wenn ein Verein Insolvenz anmeldet oder anmelden muss, hat dies laut Spielordnung einen Punktabzug zur Folge. Diese spieltechnische Korrektur ist erforderlich, um die Chancengleichheit zu den Vereinen zu erhalten, die mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln so wirtschaften, dass sie nicht in Insolvenz geraten."

Grundlage ist DFB-Spielordnung

Grundlage des Punktabzugs ist § 6 Nr. 6. b) der DFB-Spielordnung. Dort ist für die Saison 2020/2021 festgehalten: Beantragt ein Klub der 3. Liga die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, werden der ersten Mannschaft drei Punkte aberkannt.

Normalerweise ist in solchen Fällen in der 3. Liga ein Abzug von neun Punkten vorgesehen. Aufgrund der Corona-Krise gilt aktuell eine Ausnahmeregelung. In der vergangenen Saison waren Punktabzüge aufgrund von Insolvenzanträgen in der 3. Liga komplett aufgehoben, in der Saison 2020/2021 ist die Rechtsfolge auf drei Punkte reduziert. Diese Ausnahmeregelung läuft zum Ende der Spielzeit 2020/2021 aus.

Der Punktabzug wurde statutengemäß im Februar mit sofortiger Wirkung vollzogen. Der KFC Uerdingen weist aktuell 33 Zähler in der 3. Liga auf und belegt damit Platz 18 in der Tabelle.

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