DFB-Bundesgericht weist Revision von Blau-Weiß 1890 Berlin zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Revision des Oberligisten Sp.Vg. Blau-Weiß 1890 Berlin gegen das Berufungsurteil des Verbandsgerichts des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) vom 23. Juni 2021 als teilweise unzulässig verworfen und als unbegründet zurückgewiesen. Das heißt in der Konsequenz, dass der vom BFV gemeldete Landespokalsieger BFC Dynamo am DFB-Pokal teilnimmt und wie bereits ausgelost am 7. August 2021 in der ersten Runde gegen den Bundesligisten VfB Stuttgart spielt.

Blau-Weiß 1890 Berlin hatte sich gegen die anschließend auch vom BFV-Verbandsgericht bestätigte BFV-Entscheidung vom 4. Mai 2021 gewandt, aufgrund der Corona-Pandemie und deren Folgen den Landespokalsieger unter den im Wettbewerb befindlichen Regionalligisten zu ermitteln. Das DFB-Bundesgericht unterstrich jetzt in seinem Urteil, dass jeder DFB-Landesverband seinen Pokalwettbewerb autonom ausrichte. Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt: "Das Bundesgericht prüft lediglich, ob das für alle geltende Fairplay-Prinzip und das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes eingehalten werden – und das war hier der Fall. Die Ausgangslage für Blau-Weiß 1890 Berlin war eine andere als für die Regionalligisten, die seinerzeit im Gegensatz zu tieferklassigen Mannschaften trainieren und spielen durften. Daher konnte man die Regionalligisten und den klagenden Oberligisten entsprechend unterschiedlich behandeln."

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Revision des Oberligisten Sp.Vg. Blau-Weiß 1890 Berlin gegen das Berufungsurteil des Verbandsgerichts des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) vom 23. Juni 2021 als teilweise unzulässig verworfen und als unbegründet zurückgewiesen. Das heißt in der Konsequenz, dass der vom BFV gemeldete Landespokalsieger BFC Dynamo am DFB-Pokal teilnimmt und wie bereits ausgelost am 7. August 2021 in der ersten Runde gegen den Bundesligisten VfB Stuttgart spielt.

Blau-Weiß 1890 Berlin hatte sich gegen die anschließend auch vom BFV-Verbandsgericht bestätigte BFV-Entscheidung vom 4. Mai 2021 gewandt, aufgrund der Corona-Pandemie und deren Folgen den Landespokalsieger unter den im Wettbewerb befindlichen Regionalligisten zu ermitteln. Das DFB-Bundesgericht unterstrich jetzt in seinem Urteil, dass jeder DFB-Landesverband seinen Pokalwettbewerb autonom ausrichte. Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt: "Das Bundesgericht prüft lediglich, ob das für alle geltende Fairplay-Prinzip und das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes eingehalten werden – und das war hier der Fall. Die Ausgangslage für Blau-Weiß 1890 Berlin war eine andere als für die Regionalligisten, die seinerzeit im Gegensatz zu tieferklassigen Mannschaften trainieren und spielen durften. Daher konnte man die Regionalligisten und den klagenden Oberligisten entsprechend unterschiedlich behandeln."