DFB-Bundesgericht weist Hansa Rostocks Berufung zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Berufung des Drittligisten Hansa Rostock gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt die am 20. November 2018 wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger verhängte Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro bestehen. Bis zu 13.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre. 

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zur Urteilsbegründung: "Die Richtlinie für die Antragspraxis des Kontrollausschusses, die mit Vereins- und Fanvertretern entwickelt und aus der gängigen Rechtsprechung der Sportgerichtsbarkeit abgeleitet wurde, bildet Mindeststrafen für Normalfälle ab. Im vorliegenden Fall wäre eine höhere Strafe möglich und angemessen gewesen. Das Bundesgericht darf aber grundsätzlich keine höheren Strafen als die Vorinstanz verhängen, insofern nur der Verein und nicht der Kontrollausschuss in Berufung gegangen ist."

Ein Großteil der verhängten Geldstrafe resultiert aus den Geschehnissen während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018, als Rostocker Zuschauer mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abbrannten, eine Rakete abschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum warfen. Darüber hinaus wurden vor und während dem Drittligaspiel bei Sonnenhof Großaspach am 22. September 2018 im Rostocker Zuschauerbereich mindestens sieben Bengalische Fackeln und acht Rauchtöpfe gezündet.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Berufung des Drittligisten Hansa Rostock gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt die am 20. November 2018 wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger verhängte Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro bestehen. Bis zu 13.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre. 

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zur Urteilsbegründung: "Die Richtlinie für die Antragspraxis des Kontrollausschusses, die mit Vereins- und Fanvertretern entwickelt und aus der gängigen Rechtsprechung der Sportgerichtsbarkeit abgeleitet wurde, bildet Mindeststrafen für Normalfälle ab. Im vorliegenden Fall wäre eine höhere Strafe möglich und angemessen gewesen. Das Bundesgericht darf aber grundsätzlich keine höheren Strafen als die Vorinstanz verhängen, insofern nur der Verein und nicht der Kontrollausschuss in Berufung gegangen ist."

Ein Großteil der verhängten Geldstrafe resultiert aus den Geschehnissen während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018, als Rostocker Zuschauer mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abbrannten, eine Rakete abschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum warfen. Darüber hinaus wurden vor und während dem Drittligaspiel bei Sonnenhof Großaspach am 22. September 2018 im Rostocker Zuschauerbereich mindestens sieben Bengalische Fackeln und acht Rauchtöpfe gezündet.