DFB-Bundesgericht verkürzt Willers-Sperren um einen Monat

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Berufungen des ehemaligen Osnabrücker Spielers Tobias Willers und des DFB-Kontrollausschusses gegen das vorangegangene Sportgerichtsurteil vom 10. Juli 2017 zurückgewiesen, allerdings die Spiel- und Funktionssperren gegen Willers um einen Monat verkürzt. Damit bleibt es für den Abwehrspieler wegen unsportlichen Verhaltens bei der verhängten Geldstrafe von 4000 Euro und bei den Verboten, momentan zu spielen beziehungsweise ein Amt innerhalb des DFB und seiner Vereine auszuüben. Die beiden Sperren enden nun aber mit Ablauf des 9. Oktober 2017.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgericht die Sitzung leitete, sagte zum Urteil: "Tobias Willers hat im Zusammenwirken mit den beiden damaligen Mannschaftskollegen Marc Heider und Addy-Waku Menga, deren Verfahren schon abgeschlossen wurden, bei zwei Vereinen nachgefragt, ob diese den Osnabrückern im Falle eines Sieges im letzten Saisonspiel eine Art Siegprämie zukommen lassen wollen. Damit ist bereits der Tatbestand des unsportlichen Verhaltens erfüllt. Zugunsten des Spielers hat das Bundesgericht bei der Strafzumessung berücksichtigt, dass dieser durch das Verfahren in ungewöhnlich starkem Maße wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen musste. Deswegen wurden die Spiel- und Funktionssperren um gut einen Monat verkürzt."

Keine Zahlungen oder geldwerten Leistungen

Am letzten Spieltag der Drittliga-Saison 2016/2017 traf der VfL Osnabrück, bei dem Willers damals unter Vertrag stand, auf den abstiegsbedrohten SC Paderborn. Im Vorfeld des Spiels schlug Willers seinen Mitspielern Heider und Menga vor, Kontakt mit Spielern beziehungsweise Verantwortlichen der zweiten Mannschaft von Werder Bremen aufzunehmen, um von diesen Geld beziehungsweise eine geldwerte Leistung dafür zu erhalten, dass der VfL Osnabrück im Spiel gegen Paderborn an die Leistungsgrenze geht. Werder Bremen schwebte damals in Abstiegsgefahr und hätte von einem Osnabrücker Sieg profitiert. Selber trat Willers mit einem ähnlichen Ansinnen an einen Spieler von Rot-Weiß Erfurt heran, einem Verein, der ebenfalls noch in Abstiegsgefahr schwebte. Der VfL Osnabrück rangierte vor dem letzten Spieltag auf Platz sechs und hatte mit Auf- oder Abstieg nichts mehr zu tun.

Zur Zahlung von Geld beziehungsweise dem Transfer von geldwerten Leistungen und einer Beeinflussung des Wettbewerbs kam es nicht. Die drei genannten Spieler wurden im letzten Saisonspiel nicht eingesetzt.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Berufungen des ehemaligen Osnabrücker Spielers Tobias Willers und des DFB-Kontrollausschusses gegen das vorangegangene Sportgerichtsurteil vom 10. Juli 2017 zurückgewiesen, allerdings die Spiel- und Funktionssperren gegen Willers um einen Monat verkürzt. Damit bleibt es für den Abwehrspieler wegen unsportlichen Verhaltens bei der verhängten Geldstrafe von 4000 Euro und bei den Verboten, momentan zu spielen beziehungsweise ein Amt innerhalb des DFB und seiner Vereine auszuüben. Die beiden Sperren enden nun aber mit Ablauf des 9. Oktober 2017.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgericht die Sitzung leitete, sagte zum Urteil: "Tobias Willers hat im Zusammenwirken mit den beiden damaligen Mannschaftskollegen Marc Heider und Addy-Waku Menga, deren Verfahren schon abgeschlossen wurden, bei zwei Vereinen nachgefragt, ob diese den Osnabrückern im Falle eines Sieges im letzten Saisonspiel eine Art Siegprämie zukommen lassen wollen. Damit ist bereits der Tatbestand des unsportlichen Verhaltens erfüllt. Zugunsten des Spielers hat das Bundesgericht bei der Strafzumessung berücksichtigt, dass dieser durch das Verfahren in ungewöhnlich starkem Maße wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen musste. Deswegen wurden die Spiel- und Funktionssperren um gut einen Monat verkürzt."

Keine Zahlungen oder geldwerten Leistungen

Am letzten Spieltag der Drittliga-Saison 2016/2017 traf der VfL Osnabrück, bei dem Willers damals unter Vertrag stand, auf den abstiegsbedrohten SC Paderborn. Im Vorfeld des Spiels schlug Willers seinen Mitspielern Heider und Menga vor, Kontakt mit Spielern beziehungsweise Verantwortlichen der zweiten Mannschaft von Werder Bremen aufzunehmen, um von diesen Geld beziehungsweise eine geldwerte Leistung dafür zu erhalten, dass der VfL Osnabrück im Spiel gegen Paderborn an die Leistungsgrenze geht. Werder Bremen schwebte damals in Abstiegsgefahr und hätte von einem Osnabrücker Sieg profitiert. Selber trat Willers mit einem ähnlichen Ansinnen an einen Spieler von Rot-Weiß Erfurt heran, einem Verein, der ebenfalls noch in Abstiegsgefahr schwebte. Der VfL Osnabrück rangierte vor dem letzten Spieltag auf Platz sechs und hatte mit Auf- oder Abstieg nichts mehr zu tun.

Zur Zahlung von Geld beziehungsweise dem Transfer von geldwerten Leistungen und einer Beeinflussung des Wettbewerbs kam es nicht. Die drei genannten Spieler wurden im letzten Saisonspiel nicht eingesetzt.

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