DFB-Bundesgericht ändert Willems-Urteil

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Berufungsverhandlung das zuvor vom DFB-Sportgericht gegen den Spieler Jetro Willems vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt ergangene Urteil geändert. Es belegte den Niederländer mit einer Sperre von zwei Bundesligaspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Zuvor war er vom Sportgericht zu drei Bundesligaspielen Sperre verurteilt worden, was der DFB-Kontrollausschuss auch diesmal wieder beantragt hatte.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Bundesgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass hier eine Tätlichkeit in einem leichteren Fall vorliegt. Willems' Gegenspieler Gebre Selassie hat ausgesagt, dass er die Schmerzwirkung auf einer Skala von eins bis zehn nur als eins empfunden hat. Mehr war auch bei umfangreicher Beweisaufnahme nicht nachweisbar."

Das Sportgericht hatte den Abwehrspieler ursprünglich wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Bundesligaspielen belegt, nachdem er in der 32. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 1. September 2018 von Schiedsrichter Sören Storks (Velen) des Feldes verwiesen worden war.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Berufungsverhandlung das zuvor vom DFB-Sportgericht gegen den Spieler Jetro Willems vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt ergangene Urteil geändert. Es belegte den Niederländer mit einer Sperre von zwei Bundesligaspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro. Zuvor war er vom Sportgericht zu drei Bundesligaspielen Sperre verurteilt worden, was der DFB-Kontrollausschuss auch diesmal wieder beantragt hatte.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Bundesgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass hier eine Tätlichkeit in einem leichteren Fall vorliegt. Willems' Gegenspieler Gebre Selassie hat ausgesagt, dass er die Schmerzwirkung auf einer Skala von eins bis zehn nur als eins empfunden hat. Mehr war auch bei umfangreicher Beweisaufnahme nicht nachweisbar."

Das Sportgericht hatte den Abwehrspieler ursprünglich wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Bundesligaspielen belegt, nachdem er in der 32. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 1. September 2018 von Schiedsrichter Sören Storks (Velen) des Feldes verwiesen worden war.