DFB-Bundesgericht verhandelt Fall KSC

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 19. November 2019, ab 12.30 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Berufung des Zweitliga-Aufsteigers Karlsruher SC gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 8. August 2019. Geleitet wird die Sitzung von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Der KSC war vom DFB-Sportgericht wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden. Dagegen hat der Klub Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

Zur Verhandlung kommen die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018. Im Rahmen der Verabschiedung des alten Wildparkstadions waren seinerzeit auch pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Das Sportgericht stellte dazu fest: "Das Abbrennen der Fackeln war nicht Gegenstand der Anklage. Entgegen der Behauptung des KSC ging das Sportgericht aber aufgrund der Gesamtumstände davon aus, dass es sich bei der Abschiedsfeier im Wildparkstadion um eine mit dem vorangegangenen Spiel verbundene Veranstaltung gehandelt hat, auch wenn offiziell ein anderer Ausrichter verantwortlich zeichnete. Diese Nebenveranstaltung wäre dem DFB nach den Statuten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen gewesen, was vom Verein schuldhaft unterlassen wurde."

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 19. November 2019, ab 12.30 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Berufung des Zweitliga-Aufsteigers Karlsruher SC gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 8. August 2019. Geleitet wird die Sitzung von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.

Der KSC war vom DFB-Sportgericht wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden. Dagegen hat der Klub Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

Zur Verhandlung kommen die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018. Im Rahmen der Verabschiedung des alten Wildparkstadions waren seinerzeit auch pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Das Sportgericht stellte dazu fest: "Das Abbrennen der Fackeln war nicht Gegenstand der Anklage. Entgegen der Behauptung des KSC ging das Sportgericht aber aufgrund der Gesamtumstände davon aus, dass es sich bei der Abschiedsfeier im Wildparkstadion um eine mit dem vorangegangenen Spiel verbundene Veranstaltung gehandelt hat, auch wenn offiziell ein anderer Ausrichter verantwortlich zeichnete. Diese Nebenveranstaltung wäre dem DFB nach den Statuten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen gewesen, was vom Verein schuldhaft unterlassen wurde."