DFB-Bundesgericht terminiert Verhandlungen gegen Jena und Rostock

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündlichen Berufungsverhandlungen gegen die Drittligisten FC Carl Zeiss Jena und FC Hansa Rostock terminiert. Am 7. Januar 2019 ab 11 Uhr tagt das Gremium unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, in Sachen Carl Zeiss Jena. Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, leitet dann am 22. Januar 2019 ab 14 Uhr in Frankfurt die Sitzung im Fall Hansa Rostock.

Beide Klubs hatten Einspruch gegen das jeweils vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts gegen sie eingelegt. Jena war am 25. Oktober 2018 wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro belegt worden. Gegen Rostock hatte das Sportgericht am 20. November 2018 eine Geldstrafe von 38.350 Euro wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger ausgesprochen.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündlichen Berufungsverhandlungen gegen die Drittligisten FC Carl Zeiss Jena und FC Hansa Rostock terminiert. Am 7. Januar 2019 ab 11 Uhr tagt das Gremium unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, in Sachen Carl Zeiss Jena. Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, leitet dann am 22. Januar 2019 ab 14 Uhr in Frankfurt die Sitzung im Fall Hansa Rostock.

Beide Klubs hatten Einspruch gegen das jeweils vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts gegen sie eingelegt. Jena war am 25. Oktober 2018 wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.900 Euro belegt worden. Gegen Rostock hatte das Sportgericht am 20. November 2018 eine Geldstrafe von 38.350 Euro wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger ausgesprochen.