DFB-Bundesgericht stellt Verfahren ein - KSC zahlt Geldbuße

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in Frankfurt am Main nach mündlicher Verhandlung das Berufungsverfahren gegen den Zweitligisten Karlsruher SC gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 3000 Euro eingestellt. Die Zahlung soll an die DFB-Kulturstiftung gerichtet und - sofern möglich - für Fankultur- und Erinnerungsarbeit verwendet werden.

Zur Verhandlung kamen abermals die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018 im Rahmen der Verabschiedung vom alten Wildparkstadion. Der KSC war deshalb bereits zuvor vom DFB-Sportgericht wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden. Dagegen hatte der Klub Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zur Urteilsbegründung: "Nach Auffassung des Bundesgerichts weist mehr darauf hin, dass es sich bei der Abschiedsfeier im Wildparkstadion, auch wenn es offiziell einen anderen Veranstalter gab, um eine mit dem vorangegangenen Spiel der 3 Liga verbundene Veranstaltung gehandelt hat. Deshalb wäre diese zwingend vom DFB zu genehmigen gewesen. Aus diesem Sachverhalt hätten sich in der Folge weitere Verfahren ergeben können."

Der Verein hat dem Beschluss zugestimmt, der Beschluss ist damit rechtskräftig.

[al]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in Frankfurt am Main nach mündlicher Verhandlung das Berufungsverfahren gegen den Zweitligisten Karlsruher SC gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 3000 Euro eingestellt. Die Zahlung soll an die DFB-Kulturstiftung gerichtet und - sofern möglich - für Fankultur- und Erinnerungsarbeit verwendet werden.

Zur Verhandlung kamen abermals die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018 im Rahmen der Verabschiedung vom alten Wildparkstadion. Der KSC war deshalb bereits zuvor vom DFB-Sportgericht wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden. Dagegen hatte der Klub Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte anschließend zur Urteilsbegründung: "Nach Auffassung des Bundesgerichts weist mehr darauf hin, dass es sich bei der Abschiedsfeier im Wildparkstadion, auch wenn es offiziell einen anderen Veranstalter gab, um eine mit dem vorangegangenen Spiel der 3 Liga verbundene Veranstaltung gehandelt hat. Deshalb wäre diese zwingend vom DFB zu genehmigen gewesen. Aus diesem Sachverhalt hätten sich in der Folge weitere Verfahren ergeben können."

Der Verein hat dem Beschluss zugestimmt, der Beschluss ist damit rechtskräftig.