DFB-Bundesgericht setzt Berufungsverfahren Vuskovic vorerst aus

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Zustimmung aller Beteiligter das Berufungsverfahren im Fall Mario Vuskovic vorerst ausgesetzt. Damit folgt das Gremium einem entsprechenden Antrag der Verteidigung, die nicht nur vor dem DFB-Bundesgericht Berufung gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt hatte, sondern auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS).

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt zur aktuellen Entscheidung: "Da es nicht zweckmäßig wäre, wenn das Berufungsverfahren nebeneinander vor dem DFB-Bundesgericht und dem CAS geführt werden würde, ruht das Verfahren vor dem Bundesgericht zunächst. Die Aussetzung des Verfahrens vor dem Bundesgericht würde bei einer Nichtannahme der Berufung seitens des CAS oder einer rechtskräftigen Entscheidung des CAS wieder enden. Darüber hinaus können die Berufungsführer eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesgericht beantragen, wenn eine nicht absehbare Dauer des Verfahrens beim CAS eintreten sollte.“

Das Sportgericht des DFB hatte Mario Vuskovic, Spieler des Zweitligisten Hamburger SV, am 30. März 2023 wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien rückwirkend zum 15. November 2022 mit einer Sperre von zwei Jahren belegt. Dagegen hatten der DFB-Kontrollausschuss, die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) und Mario Vuskovic jeweils fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Zustimmung aller Beteiligter das Berufungsverfahren im Fall Mario Vuskovic vorerst ausgesetzt. Damit folgt das Gremium einem entsprechenden Antrag der Verteidigung, die nicht nur vor dem DFB-Bundesgericht Berufung gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt hatte, sondern auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS).

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt zur aktuellen Entscheidung: "Da es nicht zweckmäßig wäre, wenn das Berufungsverfahren nebeneinander vor dem DFB-Bundesgericht und dem CAS geführt werden würde, ruht das Verfahren vor dem Bundesgericht zunächst. Die Aussetzung des Verfahrens vor dem Bundesgericht würde bei einer Nichtannahme der Berufung seitens des CAS oder einer rechtskräftigen Entscheidung des CAS wieder enden. Darüber hinaus können die Berufungsführer eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesgericht beantragen, wenn eine nicht absehbare Dauer des Verfahrens beim CAS eintreten sollte.“

Das Sportgericht des DFB hatte Mario Vuskovic, Spieler des Zweitligisten Hamburger SV, am 30. März 2023 wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien rückwirkend zum 15. November 2022 mit einer Sperre von zwei Jahren belegt. Dagegen hatten der DFB-Kontrollausschuss, die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) und Mario Vuskovic jeweils fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

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