DFB-Bundesgericht reduziert Sperre für Daniel Felgenhauer

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die am 4. Oktober 2007 vom DFB-Sportgericht wegen rohen Spiels verhängte Sperrstrafe gegen den Spieler Daniel Felgenhauer vom Zweitbundesligisten SpVgg. Greuther Fürth von drei auf zwei Meisterschaftsspiele der Lizenzligen reduziert. Damit ist der Verteidiger am Sonntag im Spiel beim TSV 1860 München (14 Uhr) wieder spielberechtigt, da die Sperre bereits verbüßt ist.

Das DFB-Bundesgericht unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) folgte in mündlicher Verhandlung in der Frankfurter DFB-Zentrale der Berufung des Spielers, vertreten von Rechtsanwalt Horst Kletke, gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts. Zur Begründung äußerte Bundesgerichts-Vorsitzender Georg Adolf Schnarr: "Entgegen der Annahme des Sportgerichts war das Bundesgericht nicht der Meinung, dass Herr Felgenhauers Gegenspieler Fatmir Vata vom TuS Koblenz den Ball im Moment des Trittes von Daniel Felgenhauer bereits im Besitz und voll abgedeckt hatte. Vielmehr waren beide Spieler noch in der Bewegung zum Ball. Das ist in der Schuldfrage mildernd berücksichtigt worden." Der DFB-Kontrollausschuss in Person von Dr. Ralf Flügge hatte hingegen abermals drei Spiele Sperre gefordert.

Daniel Felgenhauer war in der 76. Minute der Zweitliga-Begegnung zwischen dem TuS Koblenz und der SpVgg. Greuther Fürth am 26. September 2007 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden.

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die am 4. Oktober 2007 vom DFB-Sportgericht wegen rohen Spiels verhängte Sperrstrafe gegen den Spieler Daniel Felgenhauer vom Zweitbundesligisten SpVgg. Greuther Fürth von drei auf zwei Meisterschaftsspiele der Lizenzligen reduziert. Damit ist der Verteidiger am Sonntag im Spiel beim TSV 1860 München (14 Uhr) wieder spielberechtigt, da die Sperre bereits verbüßt ist.

Das DFB-Bundesgericht unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) folgte in mündlicher Verhandlung in der Frankfurter DFB-Zentrale der Berufung des Spielers, vertreten von Rechtsanwalt Horst Kletke, gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts. Zur Begründung äußerte Bundesgerichts-Vorsitzender Georg Adolf Schnarr: "Entgegen der Annahme des Sportgerichts war das Bundesgericht nicht der Meinung, dass Herr Felgenhauers Gegenspieler Fatmir Vata vom TuS Koblenz den Ball im Moment des Trittes von Daniel Felgenhauer bereits im Besitz und voll abgedeckt hatte. Vielmehr waren beide Spieler noch in der Bewegung zum Ball. Das ist in der Schuldfrage mildernd berücksichtigt worden." Der DFB-Kontrollausschuss in Person von Dr. Ralf Flügge hatte hingegen abermals drei Spiele Sperre gefordert.

Daniel Felgenhauer war in der 76. Minute der Zweitliga-Begegnung zwischen dem TuS Koblenz und der SpVgg. Greuther Fürth am 26. September 2007 von Schiedsrichter Frank Willenborg (Osnabrück) des Feldes verwiesen worden.