DFB-Bundesgericht reduziert Rostock-Geldstrafe

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt eine zuvor vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Geldstrafe gegen den F.C. Hansa Rostock um 10.000 Euro reduziert. Demnach wird der Verein wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 2. April 2022 mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.925 Euro belegt, wovon der Zweitligist bis zu 13.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. 

Bundesgerichts-Vorsitzender Achim Späth, der die Berufungs-Verhandlung leitete, sagte anschließend zur Reduzierung der Geldstrafe: "Aufgrund von neuen Zeugen-Aussagen ergab sich ein neuer Sachverhalt. Danach stellte sich die Gefährlichkeit der Auseinandersetzungen in der Halbzeitpause des St. Pauli-Spiels für das Bundesgericht nicht so hoch dar wie noch zuvor für das Sportgericht."

In der Halbzeitpause war es zu Auseinandersetzungen im Stadionumlauf zwischen den Heim- und Gästefans gekommen. Dabei beschossen und bewarfen sich Anhänger beider Vereine mit Pyrotechnik. Die Lage konnte erst durch starke Polizeipräsenz auf beiden Seiten befriedet werden. In der Abreisephase wiederholte sich diese Situation.

Entscheidung über weitere Berufung zu einem anderen Zeitpunkt

Zudem warf in der 25. Minute ein Rostocker Zuschauer eine leere Getränkedose in Richtung der Ersatzspieler des Gastvereins. Der Täter konnte identifiziert werden. Darüber hinaus zündeten Rostocker Anhänger im Spielverlauf 18 pyrotechnische Gegenstände.

Über die Berufung von Hansa Rostock gegen die wegen der Zuschauervorkommnisse im Zweitligaspiel gegen den Hamburger SV am 15. Mai 2022 vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe in Höhe von 54.800 Euro wird das DFB-Bundesgericht zu einem anderen Zeitpunkt gesondert entscheiden.

[mm]

###more###

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt eine zuvor vom DFB-Sportgericht ausgesprochene Geldstrafe gegen den F.C. Hansa Rostock um 10.000 Euro reduziert. Demnach wird der Verein wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 2. April 2022 mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.925 Euro belegt, wovon der Zweitligist bis zu 13.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. 

Bundesgerichts-Vorsitzender Achim Späth, der die Berufungs-Verhandlung leitete, sagte anschließend zur Reduzierung der Geldstrafe: "Aufgrund von neuen Zeugen-Aussagen ergab sich ein neuer Sachverhalt. Danach stellte sich die Gefährlichkeit der Auseinandersetzungen in der Halbzeitpause des St. Pauli-Spiels für das Bundesgericht nicht so hoch dar wie noch zuvor für das Sportgericht."

In der Halbzeitpause war es zu Auseinandersetzungen im Stadionumlauf zwischen den Heim- und Gästefans gekommen. Dabei beschossen und bewarfen sich Anhänger beider Vereine mit Pyrotechnik. Die Lage konnte erst durch starke Polizeipräsenz auf beiden Seiten befriedet werden. In der Abreisephase wiederholte sich diese Situation.

Entscheidung über weitere Berufung zu einem anderen Zeitpunkt

Zudem warf in der 25. Minute ein Rostocker Zuschauer eine leere Getränkedose in Richtung der Ersatzspieler des Gastvereins. Der Täter konnte identifiziert werden. Darüber hinaus zündeten Rostocker Anhänger im Spielverlauf 18 pyrotechnische Gegenstände.

Über die Berufung von Hansa Rostock gegen die wegen der Zuschauervorkommnisse im Zweitligaspiel gegen den Hamburger SV am 15. Mai 2022 vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe in Höhe von 54.800 Euro wird das DFB-Bundesgericht zu einem anderen Zeitpunkt gesondert entscheiden.

###more###