DFB-Bundesgericht bestätigt Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren eine zuvor vom DFB-Sportgericht gegen den 1. FC Köln verhängte Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro bestätigt und die Berufung des Bundesligisten dagegen als unbegründet zurückgewiesen. Darüber hinaus beschloss das Bundesgericht, dass die Kölner eine Summe von bis zu 6000 Euro davon für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können.

Kurz vor Anpfiff des Kölner Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 9. April 2022 hatten Anhänger des Heimteams mindestens 15 Bengalische Feuer abgebrannt. Im weiteren Spielverlauf folgten drei weitere Pyros.

[dfb]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren eine zuvor vom DFB-Sportgericht gegen den 1. FC Köln verhängte Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro bestätigt und die Berufung des Bundesligisten dagegen als unbegründet zurückgewiesen. Darüber hinaus beschloss das Bundesgericht, dass die Kölner eine Summe von bis zu 6000 Euro davon für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können.

Kurz vor Anpfiff des Kölner Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 9. April 2022 hatten Anhänger des Heimteams mindestens 15 Bengalische Feuer abgebrannt. Im weiteren Spielverlauf folgten drei weitere Pyros.