DFB-Vizepräsident Koch begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichtes

Der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Dr. Rainer Koch, begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall des früheren Mainzer Torhüters Heinz Müller: "Es ist für den Fußball in Deutschland sehr wichtig, dass das Bundesarbeitsgericht erfreulicherweise die Rechtsauffassung des DFB bestätigt hat. Jeder, der Fußball spielt, aber auch jeder Mann und jede Frau jenseits der 40 weiß, dass man als Fußballer nicht mit 67 in Rente gehen kann, sondern schon weit früher seine aktive Karriere auf Grund nachlassender körperlicher Leistungsfähigkeit beenden muss. Diese Umstände rechtfertigen sachlich eine Befristung der Verträge, was der BAG jetzt unmissverständlich und letztinstanzlich klargestellt hat."

Befristete Verträge für Profifußballer sind weiterhin zulässig. Das entschied der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) heute in Erfurt im Fall des früheren Torhüters Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05. Der siebte Senat des BAG war der Meinung, dass die besondere Arbeitsleistung eines Profifußballers eine Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertige. "Von ihm werden Höchstleistungen erwartet, die er aber nur in einer begrenzten Zeit erbringen kann. Daraus ergibt sich ein berechtigtes Interesse der Vereine für ein befristetes Arbeitsverhältnis", sagte die Vorsitzende Edith Gräfl.

[mm/sid]

Der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Dr. Rainer Koch, begrüßt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall des früheren Mainzer Torhüters Heinz Müller: "Es ist für den Fußball in Deutschland sehr wichtig, dass das Bundesarbeitsgericht erfreulicherweise die Rechtsauffassung des DFB bestätigt hat. Jeder, der Fußball spielt, aber auch jeder Mann und jede Frau jenseits der 40 weiß, dass man als Fußballer nicht mit 67 in Rente gehen kann, sondern schon weit früher seine aktive Karriere auf Grund nachlassender körperlicher Leistungsfähigkeit beenden muss. Diese Umstände rechtfertigen sachlich eine Befristung der Verträge, was der BAG jetzt unmissverständlich und letztinstanzlich klargestellt hat."

Befristete Verträge für Profifußballer sind weiterhin zulässig. Das entschied der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) heute in Erfurt im Fall des früheren Torhüters Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05. Der siebte Senat des BAG war der Meinung, dass die besondere Arbeitsleistung eines Profifußballers eine Befristung von Arbeitsverträgen rechtfertige. "Von ihm werden Höchstleistungen erwartet, die er aber nur in einer begrenzten Zeit erbringen kann. Daraus ergibt sich ein berechtigtes Interesse der Vereine für ein befristetes Arbeitsverhältnis", sagte die Vorsitzende Edith Gräfl.